Risikohinweise

Allgemeine Hinweise

Keine Anlageberatung, keine Geeignetheitsprüfung

ReaCapital richtet sich ausschließlich an Investoren, die über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die mit den angebotenen Vermögensanlagen verbundenen Risiken zu verstehen und eigenverantwortlich Anlageentscheidungen zu treffen. Die Vermittlung von Vermögensanlagen auf ReaCapital erfolgt ausschließlich beratungsfrei. Eine Anlage- oder sonstige Beratung durch ReaCapital findet nicht statt. ReaCapital beurteilt daher insbesondere nicht, ob

• die Vermögensanlage den Anlagezielen des Investors entspricht und

• die hieraus erwachsenden Anlagerisiken den Anlagezielen des Investors entsprechend für diesen finanziell tragbar sind.

ReaCapital führt keine Geeignetheitsprüfung in Bezug auf die angebotenen Vermögensanlagen durch. ReaCapital kann daher nicht beurteilen, ob und inwieweit eine Investition in eine angebotene Vermögensanlage für den Investor geeignet oder wirtschaftlich sinnvoll ist.

Weder die Vorstellung von Immobilienprojekten und Projektgesellschaften, noch die Bewerbung von Vermögensanlagen auf ReaCapital stellen eine Empfehlung für den Kauf oder Verkauf von Vermögensanlagen dar. Gleiches gilt für sämtliche auf ReaCapital bereitgestellten Veröffentlichungen, Informationen oder Dokumente sowie etwaig erteilten Auskünften hierzu, die im Übrigen keine Beratungsleistung von ReaCapital darstellen und eine fachkundige Beratung nicht ersetzen. Weder die Einrichtung und Bereitstellung eines Benutzerkontos auf ReaCapital, noch die Bereitstellung von Informationen und Dokumenten zu einer angebotenen Vermögensanlage oder deren Vermittlung stellen ein Angebot oder die Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages durch ReaCapital dar.

Die für eine Anlageentscheidung relevanten Informationen und Dokumente zu einer bestimmten Vermögensanlage werden von dem jeweiligen Emittenten bereitgestellt. Dieser ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vor oder während der Beteiligung eines Investors bereitgestellten Informationen verantwortlich.

Prüfung, Inhalt und Umfang von Angaben

Die auf ReaCapital bereitgestellten sowie in den Angebotsunterlagen (z.B. Vermögensanlagen-Informationsblatt, Fernabsatzinformationen) enthaltenen Angaben erheben nicht den Anspruch, sämtliche für die Beurteilung einer Vermögensanlage und die Anlageentscheidung des Investors wesentlichen Informationen zu enthalten. ReaCapital führt keine sog. Due Diligence Prüfung, d.h. eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Verhältnisse der vorgestellten Immobilienprojekte durch. Ferner hat ReaCapital keinen Einfluss auf den Inhalt und den Umfang von Angaben, Auskünften und sonstigen Informationen, die ein Emittent einzelnen Investoren im Rahmen einer individuellen Kommunikation bereitstellt. Solche Angaben, Auskünfte und sonstige Informationen können mangels Kenntnis weder auf deren Plausibilität, noch auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit überprüft werden.

Anlagekonditionen

ReaCapital hat keinen Einfluss auf die wirtschaftlichen Konditionen einer auf der Plattform angebotenen Investitionsmöglichkeit. Diese werden von dem jeweiligen Emittenten festgelegt und nicht durch ReaCapital auf deren Angemessenheit hin überprüft.

Eine Investition in die auf ReaCapital angebotenen Vermögensanlagen sollte nur erfolgen, wenn

• sie für den Investor geeignet und angemessen ist;

• sie nur als Beimischung im Rahmen einer (risikodiversifizierten) Anlagestrategie bzw. zu einem Anlageportfolio erfolgt;

• der Investor auf das eingesetzte Kapital nicht angewiesen ist und dessen Totalverlust finanziell verkraften kann;

• der Investor nicht darauf angewiesen ist, sich kurzfristig – ohne finanzielle Einbußen – von den Vermögensanlagen zu lösen (z.B. durch eine Veräußerung oder Kündigung);

• der Investor sich bewusst ist, dass es sich bei den angebotenen Vermögensanlage nicht um garantierte Kapitalanlagen handelt;

• der Investor eine Investition in die angebotenen Vermögensanlagen nicht fremdfinanziert (z.B. durch Aufnahme eines Darlehens).

Die auf ReaCapital angebotenen Vermögensanlagen eignen sich aufgrund der mit ihnen verbundenen Risiken sowie ihrer Ausstattungsmerkmale nicht zur Altersvorsorge.

Risikohinweise

Totalverlustrisiko und Maximalrisiko

Bei den auf ReaCapital angebotenen Vermögensanlagen handelt es sich nicht um eine mündelsichere, sondern um eine unternehmerische Kapitalanlage mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts. Der Erwerb der angebotenen Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Neben wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken können den Investoren in Abhängigkeit von den individuellen Umständen des Einzelfalls zudem weitere Vermögensnachteile im Zusammenhang mit der Kapitalanlage entstehen, z.B. Zahlungspflichten infolge einer Fremdfinanzierung. Diese Vermögenseinbußen und weiteren Vermögensnachteile können zu einer Privatinsolvenz eines Investors führen (Maximalrisiko).

Fremdfinanzierung einer Investition in Vermögensanlagen

Im Falle einer Fremdfinanzierung der Investition in Vermögensanlagen bestehen besondere Risiken, insbesondere wegen der mit einer Fremdfinanzierung verbundenen Tilgungs- und Zinsverpflichtungen. Dies gilt umso mehr, als die auf ReaCapital angebotenen Vermögensanlagen Zinszahlungen erst bei Vertragsbeendigung vorsehen und im Übrigen vom qualifizierten Rangrücktritt erfasst sind. Bei einer Fremdfinanzierung besteht daher aufgrund der regelmäßig zu erfüllenden Zahlungsansprüche des Fremdkapitalgebers das Risiko erheblicher finanzieller Einbußen, die zu seiner Privatinsolvenz des Investors führen können.

Ausfallrisiko (Emittentenrisiko)

Der Emittentin einer auf ReaCapital angebotenen Vermögensanlage könnte zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn geringere Einnahmen oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen sind oder ein anderweitig bestehender Kapital- oder Liquiditätsbedarf nicht gedeckt werden kann. Insbesondere könnten Projektkosten oder sonstige Kosten wesentlich höher ausfallen, als in der Planung vorgesehen. Erlöse aus der Immobilienbewirtschaftung (z.B. Mieteinnahmen) könnten hingegen wesentlich geringer als erwartet ausfallen oder ausbleiben (z.B. bei Mietausfällen). Eine solche Entwicklung, insbesondere die Insolvenz eines Emittenten, hätte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten. Die Fähigkeit des Emittenten zur Leistung von Zins- und Tilgungszahlungen wäre in diesen Fällen beeinträchtigt. Für die Investoren besteht bei Eintritt des Emittentenrisikos ein Totalausfallrisiko (s.o.).

Qualifizierter Rangrücktritt

Die auf der ReaCapital angebotenen Vermögensanlagen sehen einen qualifizierten Rangrücktritt der Investoren vor. Dies bedeutet, dass die Geltendmachung von Forderungen der Investoren vertraglich ausgeschlossen ist, solange und soweit sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des jeweiligen Emittenten herbeiführen würden. Im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Emittenten oder im Falle der Liquidation eines Emittenten werden die Forderungen nur nachrangig, d.h. erst nach Befriedigung aller nicht nachrangiggen Gläubiger des Emittenten, bedient. Dies gilt sowohl für Zinszahlungen, als auch für die Rückzahlung der von den Investoren jeweils investierten Beträge. Investoren sind damit dem Risiko einer Überschuldung oder (drohenden) Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Emittenten ausgesetzt. Obwohl eine Verlustteilnahme der Investoren vertraglich ausgeschlossen ist, können das dauerhafte Vorliegen der Voraussetzungen des qualifizierten Rangrücktritts sowie die Insolvenz eines Emittenten zum vollständigen Verlust des in die jeweilige Vermögensanlage investierten Kapitals sowie nicht ausgeschütteter Zinsen und sonstiger Forderungen führen (siehe Totalverlustrisiko).

Keine Einlagensicherung

Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht weder ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung, noch findet eine Einlagensicherung durch einen Einlagensicherungs- bzw. Garantiefonds oder eine vergleichbare Einrichtungen statt. Insbesondere gehören die Emittenten keinem Einlagensicherungssystem an, welches den Investoren Entschädigungsansprüche gewährt und vor einem solchen Totalverlustrisiko schützen würde.

Handelbarkeit und Illliquidität

Für die auf ReaCapital angebotenen Vermögensanlage besteht derzeit weder ein Handelsplatz, noch ein liquidier Zweitmarkt. Es ist daher nicht gewährleistet, dass Investoren die angebotenen Vermögensanlagen jederzeit zu marktgerechten Preisen verkaufen können. Vielmehr existieren für die angebotenen Vermögensanlagen weder ein feststellbarer Marktpreis, noch eine jederzeitige Wiederverkäuflichkeit. Es besteht daher das Risiko, dass eine Veräußerung der Vermögensanlagen nicht oder nur mit finanziellen Einbußen möglich ist. Investoren erleiden einen Verlust, wenn sie die erworbenen Vermögensanlagen zu einem Betrag veräußern, welcher unterhalb des jeweils investierten Betrags liegt.

Es ist zudem zu beachten, dass die auf ReaCapital angebotenen Vermögensanlagen in der Regel über eine feste Vertragslaufzeit verfügen und die rechtsgeschäftliche Übertragbarkeit der Vermögensanlagen vertraglich eingeschränkt ist. Vor diesem Hintergrund ist das in die Vermögensanlagen investierte Kapital längerfristig gebunden. Investoren können daher wahrscheinlich nicht vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit über das investierte Kapital bzw. den Gegenwert der Vermögensanlagen verfügen und haben vor Ablauf der Vertragslaufzeit in der Regel auch keine Möglichkeit, kurzfristig an das investierte Kapital zu gelangen. Die Investoren gehen daher mit einer Investition in die angebotenen Vermögensanlagen eine langfristige Verpflichtung ein.

Informationen auf ReaCapital

Die auf ReaCapital aktuell oder zukünftig bereitgestellten Informationen zu Vermögensanlagen stellen kein öffentliches Angebot von ReaCapital und auch keine Empfehlung oder Aufforderung zum Erwerb dar. Investoren sollten vor einer Investition in die angebotenen Vermögensanlagen sämtliche der ihnen bereitgestellten Informationen und Dokumente sorgfältig lesen, bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen und gegebenenfalls unabhängigen Rat von einem Finanz- bzw. Anlageberater, Rechtsanwalt oder Steuerberater einholen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Einzelheiten zu den angebotenen Vermögensanlagen sowie zu den Risiken der Kapitalanlage. Die auf ReaCapital bereitgestellten Informationen und Dokumente dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine anleger- und produktbezogene Beratung. Bei den bereitgestellten Informationen und Dokumente handelt es sich nicht um Analysen von Finanzinstrumenten im Sinne des § 34b WpHG. Soweit in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge genannt werden, sind diese kein Indikator für künftige Erträge. Die wirtschaftliche Entwicklung der angebotenen Vermögensanlagen hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab, auf die ReaCapital und der jeweilige Emittent keinen Einfluss haben. Etwaige Aussagen über zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen basieren grundsätzlich auf Annahmen und Einschätzungen, die sich als unzutreffend erweisen können.

In der Regel wird auf ReaCapital aufgrund gesetzlicher Ausnahmebestimmungen kein Vermögensanlagenprospekt für die angebotenen Vermögensanlagen veröffentlicht. Den Investoren steht daher in der Regel keine umfassende Informationsquelle zur Verfügung. Im Übrigen können fehlende, unvollständige oder falsche Informationen (einschließlich nicht aktueller sowie falsch interpretierter Informationen) zu Fehlentscheidungen eines Investors führen.

Aufsichtsrechtliche Folgen von Änderungen in den Vertragsbedingungen

Es besteht das Risiko, dass die der jeweiligen Vermögensanlage zugrunde liegenden Vertrags- oder Anlagebedingungen so geändert werden oder sich die Tätigkeit eines Emittenten so verändert, dass der jeweilige Emittent ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) darstellt und unerlaubtes Investmentgeschäft erbringt. In diesem Fall kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Maßnahmen nach § 15 KAGB ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte des betroffenen Emittenten anordnen.

Weitere Risiken im Einzelfall

In Abhängigkeit vom jeweiligen Emittenten und Projekt können weitere Risiken im Einzelfall bestehen. Insbesondere können sich die folgenden Faktoren und Risiken auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Emittenten nachteilig auswirken und die Fähigkeit zur Leistung fälliger Zins- oder Tilgungszahlungen beeinträchtigen:

• Verzögerungen im Projektablauf und der Projektrealisierung

• Ungeplante Mehrkosten

• Planungsfehler

• Bauliche Mängel

• Haftung für Miet- oder Gewährleistungsansprüche

• Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren

• Verwirklichung von Umweltrisiken

• Haftung für Altlasten

• Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren, insbesondere Versagung, Widerruf oder Rücknahme einer erforderlichen Erlaubnis oder Genehmigung

• Änderungen in den rechtlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen

• Finanzierungsrisiken

• Fehlende Risikodiversifizierung.

Im Hinblick auf die weiteren mit einer angebotenen Vermögensanlage verbundenen Risiken wird auf die jeweiligen Angebotsunterlagen, insbesondere das jeweilige Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie die Emissions- und Risikohinweise verwiesen. Investoren sollten die dort dargestellten Risiken und weiteren Informationen sorgfältig lesen und bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen.