Die Makler- und Bauträgerverordnung (MABV)

16.05.2017

Wenn man ein Grundstück mit einem schlüsselfertigen Haus kaufen möchte, sollte man hierfür einen Vertrag mit dem Bauträger abschließen. Der Vertrag muss alle Eckpunkte des geplanten Kaufs, vor allem die einzelnen Zahlungsschritte, detailliert auflisten. Diese Zahlungsschritte und die für den Kauf gültigen Regeln legt die Makler- und Bauträgerverordnung (MABV) fest.

Die MABV ist eine bundesweit gültige Rechtsverordnung, deren Grundlage die Gewerbeordnung ist. Die MABV ist in 20 Paragrafen untergliedert und befasst sich mit den Prozessen der Zahlungsflüsse zwischen Käufer und Bauträger. Dabei werden aber auch die Rollen der Makler, der Geber und Vermittler von Darlehen und der Baubetreuer mit berücksichtigt. Die MABV ist erlassen worden, weil ohne sie die Geldflüsse in der Immobilienbranche zu uneinheitlich und unübersichtlich wären. Die Erwerber wären in vielerlei Hinsicht den willkürlichen Regelungen der Bauträger ausgesetzt; die MABV dient also dem Schutz der Erwerber. Die MABV gilt seit dem Jahr 1974. Vorher lag die Regelung dieser Geldflüsse in der Hand der jeweiligen Bundesländer, was große Unterschiede innerhalb Deutschlands mit sich brachte.

Was beinhaltet die MABV?

Die MABV regelt die Geldflüsse zwischen Erwerber und Bauträger, wobei der Schutz des Erwerbers das Hauptanliegen der MABV ist. Das bedeutet, dass die MABV wesentliche Inhalte des Bauträgervertrags vorschreibt und festlegt, wann der Bauträger welchen Anteil der veranschlagten Gesamtsumme verlangen darf. Auch ist in der MABV festgehalten, dass der Bauträger die Summen, die er vom Erwerber erhält, absichern muss. Der Bauträger darf das Geld nur für das vereinbarte Bauprojekt verwenden, es fließt also nicht in das allgemeine Firmenkapital. Auch ist er zu einer getrennten Vermögensverwaltung verpflichtet, d. h., er muss eigenes Vermögen und die Gelder des Erwerbers auseinanderhalten. Außerdem steht in der MABV, dass der Bauträger eine Bürgschaftsversicherung für den Käufer abschließen muss, die als Sicherheit für die zu erfüllende bauliche Leistung des Bauträgers fungiert. Besonders wichtig: Die Zahlungen des Erwerbers an den Bauträger erfolgen in genau festgelegten Raten, die sich nach dem jeweiligen Fortschritt des Bauvorhabens richten.

Die einzelnen Zahlungsschritte des Erwerbers an den Bauträger nach MABV

Der Geldfluss zwischen Erwerber und Bauträger wird durch die MABV in einzelne Schritte eingeteilt, abhängig vom Fortschritt des Baus. Man sollte auf der Einhaltung dieses Ablaufs bestehen. Die einzelnen Raten des Zahlungsflusses nach MABV zeigt die folgende Tabelle:
Gewerk Fortschritt des Projekts Zu zahlender Anteil
01. Baugrundstück (nach dem Beginn der Erdarbeiten) 30% der Gesamtsumme
02. Fertigstellung des Rohbaus (inkl. Zimmererarbeiten) 40% der Restsumme (70=100)
03. Flächen und Rinnen des Dachs 8% der Restsumme (70=100)
04. Rohinstallation (Heizungsanlagen) 3% der Restsumme (70=100)
05. Rohinstallation (sanitäre Anlagen) 3% der Restsumme (70=100)
06. Rohinstallation (Elektroanlagen) 3% der Restsumme (70=100)
07. Fenster (mit Verglasung) 10% der Restsumme (70=100)
08. Innenputz (ohne Beiputzarbeiten) 6% der Restsumme (70=100)
09. Estrich 3% der Restsumme (70=100)
10. Fliesenarbeiten im sanitären Bereich 4% der Restsumme (70=100)
11. Wenn Bezugsfertigkeit besteht (innen fertig) 12% der Restsumme (70=100)
12. Fassadenarbeiten 3% der Restsumme (70=100)
13. Wenn der Bau vollständig fertig ist 5% der Restsumme (70=100)

MABV: weitere Vorteile für den Erwerber

Der Bauträger darf Zahlungen des Erwerbers laut MABV erst dann annehmen, wenn alle erforderlichen Genehmigungen erteilt worden sind und ein Notar dies bestätigt hat. Die Unterlagen des Vertrags müssen ersichtlich machen, ob, wann und in welcher Höhe der Makler, der Bauträger, der Darlehensgeber oder Baubetreuer die Berechtigung haben, Zahlungen vom Erwerber zu empfangen. Auch ist der Bauträger verpflichtet, den Erwerber über die Regelungen, denen er durch die MABV unterworfen ist, zu unterrichten. Hier finden sie unsere aktuellen Projekte