Allgemeine Geschäftsbedingungen der REABIZ Crowd Capital GmbH für die Internet-Dienstleistungsplattform „ReaCapital“

Stand: Juli 2020

REABIZ Crowd Capital GmbH („REABIZ“) betreibt unter der Domain www.reacapital.de eine Internet-Dienstleistungsplattform („REACAPITAL“), auf der Immobiliengesellschaften zur Finanzierung von Immobilienprojekten (Bestandsimmobilien oder Projektentwicklungen) Kapital aufnehmen und registrierte Nutzer („INVESTOREN“) Geschäfte in Vermögensanlagen tätigen können. Die Kapitalaufnahme auf REACAPITAL erfolgt durch die webbasierte Vermittlung von Vermögensanlagen an INVESTOREN im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs („EMISSION“).

A. Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von REACAPITAL

1. Geltungsbereich; Vertragsgegenstand

1.1 Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend bestimmt, gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den INVESTOREN und REABIZ, insbesondere für die Nutzung von REACAPITAL durch INVESTOREN sowie die Bereitstellung von Diensten und die webbasierte Anlagevermittlung durch REABIZ ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als REABIZ deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die für die Nutzung von REACAPITAL geltenden Datenschutzhinweise und datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen sind in einem separaten Dokument enthalten („DATENSCHUTZ- UND EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG“), dass auf der REACAPITAL unter www.reacapital.de/datenschutzerklärung abgerufen werden kann.

1.2 REABIZ bietet kapitalsuchenden Immobiliengesellschaften („PROJEKTENTWICKLER“) die Möglichkeit, auf REACAPITAL Immobilienprojekte einzureichen und nach einer Zulassung durch REABIZ den INVESTOREN auf REABIZ zum Zwecke einer Kapitalaufnahme vorzustellen. Die Kapitalaufnahme erfolgt durch die Ausgabe und das Angebot von Vermögensanlagen auf REACAPITAL durch PROJEKTENTWICKLER. Die Vermögensanlagen werden durch REABIZ ausschließlich auf REACAPITAL an die INVESTOREN im Wege der Anlagevermittlung vertrieben.

1.3 Das den Vermögensanlagen zugrunde liegende Rechtsverhältnis zwischen den INVESTOREN und dem jeweiligen PROJEKTENTWICKLER ist nicht Gegenstand dieser AGB. Für dieses Rechtsverhältnis sind vielmehr die auf REACAPITAL im Rahmen einer EMISSION bereitgestellten Vertragsbestimmungen des PROJEKTENTWICKLERS maßgeblich. REABIZ wird nicht Partei der zwischen den INVESTOREN und PROJEKTENTWICKLERN geschlossenen Verträge.

1.4 REACAPITAL richtet sich ausschließlich an INVESTOREN, die über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die mit den auf REACAPITAL angebotenen Vermögensanlagen verbundenen Risiken zu verstehen und eigenverantwortlich Anlageentscheidungen zu treffen. Das Angebot von REACAPITAL ist auf den deutschen Markt ausgerichtet und adressiert keine Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäfts- oder Wohnsitz haben oder dort körperschafts- oder einkommensteuerpflichtig sind. Die auf REACAPITAL bereitgestellten Informationen und Dokumente sind nicht zur Weitergabe in andere Jurisdiktionen als der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen. Zuwiderhandlungen können gegen die in anderen Jurisdiktionen geltenden Gesetze verstoßen und Sanktionen nach sich ziehen.

2. Angebotene Dienste

2.1 REABIZ stellt den INVESTOREN auf REACAPITAL im Wesentlichen folgende Dienste zur Verfügung:
a. Zugang zu Informationen zu Immobilienprojekten und Angeboten von kapitalsuchenden PROJEKTENTWICKLERN;
b. Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung von Vermögensanlagen;
c. Zugang zu einem Investor Relations-Bereich auf REACAPITAL („IR-BEREICH“), in dem Informationen, Bekanntmachungen sowie Dokumente zu den auf REACAPITAL abgeschlossenen Geschäften in Vermögensanlagen („INVESTMENTS“) abrufen zu können.

2.2 Der konkrete Inhalt und Umfang der in Ziffer 2.1 aufgeführten Dienste bestimmt sich nach diesen AGB und im Übrigen nach den jeweils aktuell auf REACAPITAL verfügbaren Funktionalitäten.

2.3 Für die Nutzung der in Ziffer 2.1 genannten Dienste durch INVESTOREN („ERWEITERTE NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN“) gelten in den Ziffern 14 bis 21 geregelten „Besonderen Bedingungen für die Nutzung von REACAPITAL“.

3. Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung von REACAPITAL

3.1 Für die Nutzung von REACAPITAL, insbesondere für die Inanspruchnahme der ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN wird ein internetfähiges Endgerät und eine aktive Internetverbdingung benötigt. Der Zugang zu REACAPITAL und die Nutzung der hierauf angebotenen Dienste ist ausschließlich über einen Internet-Browser möglich.

3.2 Für eine vollumfängliche Nutzung der auf REACAPITAL angebotenen Dienste bedarf es zunächst einer kostenfreien Registrierung auf REACAPITAL und damit einhergehend des Abschlusses eines Nutzungs- und Vermittlungsrahmenvertrags mit REABIZ. Ein Anspruch auf Registrierung oder Abschluss eines Nutzungs- und Vermittlungsrahmenvertrags besteht nicht.

3.3 REABIZ ist gesetzlich verpflichtet, vor der ersten Anlagevermittlung Informationen zu den Kenntnissen und Erfahrungen der INVESTOREN in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzanlagen einzuholen. Zudem hat REABIZ anhand einer auf REACAPITAL von INVESTOREN vor Abschluss eines Geschäfts in Vermögensanlagen abzugebenden SELBSTAUSKUNFT zu prüfen, ob der Gesamtbetrag der Vermögensanlagen desselben PROJEKTENTWICKLERS, die von einem INVESTOR erworben werden können, die jeweils geltenden gesetzlichen Obergrenzen nicht überteigt. Um auf REACAPITAL Geschäfte in Vermögensanlagen vornehmen zu können, müssen INVESTOREN daher vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in der Selbstauskunft machen. Näheres regelt Ziffer 16.

3.4 Im Einzelfall kann der Zugang zu projektbezogenen Informationen und Dokumenten oder die Möglichkeit zum Abschluss von Geschäften in bestimmte Vermögensanlagen aufgrund von Vorgaben eines PROJEKTENTWICKLERS an weitere Voraussetzungen geknüpft sein oder besonderen Restriktionen unterliegen. Hierüber werden INVESTOREN auf REACAPITAL gesondert informiert.

3.5 Die Nutzung von REACAPITAL sowie der dort abrufbaren Inhalte (insbesondere Informationen und Dokumente zu Projekten) und verfügbaren Dienste darf nur innerhalb der geltenden Gesetze sowie ausschließlich zum Zwecke der Evaluierung und Durchführung von Geschäften in Vermögensanlagen nach Maßgabe dieser AGB erfolgen.

4. Registrierung; Abschluss eines Nutzungs- und Vermittlungsrahmenvertrags; Investorenprofil

4.1 Eine Registrierung auf REACAPITAL und der damit verbundene Abschluss eines Nutzungs- und Vermittlungsrahmenvertrags mit REABIZ ist nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zulässig. Die Registrierung ist ausschließlich folgenden Personen gestattet:
• unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen;
• juristischen Personen; sowie
• rechtsfähigen Personengesellschaften.
Insbesondere minderjährigen natürlichen Personen ist eine Registrierung auf REACAPITAL untersagt. Mehrfachregistrierungen sind unzulässig. Bei einer juristischen Person oder Personengesellschaft muss die Registrierung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte Person erfolgen. Die Vertretungsbefugnis ist auf Verlangen von REABIZ nachzuweisen.

4.2 Die Registrierung ist ausschließlich unter Nutzung des auf REACAPITAL bereitgestellten elektronischen Formulars („REGISTRIERUNGSFORMULAR“) möglich. Bei der Registrierung kann ein Passwort frei gewählt werden. Im REGISTRIERUNGSFORMULAR sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Das REGISTRIERUNGSFORMULAR kann erst nach Zustimmung zur Geltung der AGB und der DATENSCHUTZ- UND EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG abgeschickt werden.

4.3 Nach Zugang des REGISTRIERUNGSFORMULARS versendet REABIZ eine E-Mail mit einem Bestätigungslink an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail stellt noch keine Annahmeerklärung seitens REABIZ dar. Erst mit Anklicken des Bestätigungslinks und erstmaliger Anmeldung auf REACAPITAL mit der bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse und dem gewählten Passwort (zusammen „ZUGANGSDATEN“) kommt ein Nutzungs- und Vermittlungsrahmenvertrag mit REABIZ nach Maßgabe dieser AGB zustande.

4.4 Vor der Inanspruchnahme der ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN müssen INVESTOREN ihr Investorenprofil um die dort abgefragten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß ergänzen. Das Investorenprofil ist über das Benutzerkonto auf REACAPITAL erreichbar. REABIZ kann weitere Angaben erheben, soweit dies für den Abschluss oder die Durchführung des Nutzungs- und Vermittlungsrahmenvertrags, den Abschluss oder die Durchführung von Geschäften in Vermögensanlagen oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (z.B. nach dem Geldwäschegesetz oder der Finanzanlagenvermittlungsverordnung) erforderlich ist.

5. Entgelt

Für die Registrierung auf REACAPITAL und die Nutzung REACAPITAL durch INVESTOREN erhebt REABIZ von den INVESTOREN kein Entgelt.

6. ZUGANGSDATEN; Benutzerkonto

6.1 Die auf REACAPITAL eingerichteten Benutzerkonten sind nicht übertragbar. Eine Weitergabe der ZUGANGSDATEN sowie die sonstige Gestattung oder Ermöglichung der Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte ist unzulässig.

6.2 Der INVESTOR hat die ZUGANGSDATEN zum Benutzerkonto geheim zu halten, sicher aufzubewahren und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Sollten unbefugte Dritte Zugriff auf die ZUGANGSDATEN oder in sonstiger Weise Zugang zum Benutzerkonto eines INVESTORS erhalten haben, hat der INVESTOR REABIZ hierüber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu informieren. Ferner ist der INVESTOR in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich das Zugangspasswort im Benutzerkonto zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Benutzerkontos vorliegen (z. B. unautorisierter Abschluss von Geschäften in Vermögensanlagen).

6.3 Der INVESTOR hat dafür Sorge zu tragen, dass die im Benutzerkonto hinterlegten Daten stets aktuell und zutreffend sind. Im Falle von Änderungen oder Unrichtigkeiten der hinterlegten Daten sind diese vom INVESTOR unverzüglich und unaufgefordert zu aktualisieren bzw. zu korrigieren. Grundsätzlich kann eine Aktualisierung bzw. Korrektur der Daten im Benutzerkonto vorgenommen werden. Für den Fall, dass eine Aktualisierung oder Korrektur der Angaben im Benutzerkonto nicht möglich ist, sind die aktualisierten oder korrigierten Angaben unverzüglich und unaufgefordert per E-Mail an info@reacapital.de mitzuteilen. Bis zu einer Änderung oder Korrektur bleiben die im Benutzerkonto hinterlegten oder REABIZ nachweislich zuletzt mitgeteilten Daten maßgeblich. Insbesondere für den Fall, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse unrichtig ist, besteht die Gefahr, dass der INVESTOR möglicherweise wichtige Mitteilungen, Erklärungen oder Informationen (z.B. zu durchgeführten Geschäften in Vermögensanlagen) nicht oder nicht rechtzeitig erhält. Etwaige Pflichten der INVESTOREN zur Aktualisierung von Daten aus den über REACAPITAL abgeschlossenen Verträgen mit PROJEKTENTWICKLERN bleiben unberührt und sind von den INVESTOREN zu beachten

7. Sperrung und Löschung von Benutzerkonten

7.1 REABIZ ist nach billigem Ermessen berechtigt, das Benutzerkonto eines INVESTORS (i) vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder (ii) zu löschen,
a. wenn ein INVESTOR gegen die Regelung der Ziffer 3.5 verstoßen hat oder ein solcher Verstoß aufgrund von konkreten Anhaltspunkten zu befürchten ist;
b. wenn ein INVESTOR bei der Registrierung, im Investorenprofil oder einer Selbstauskunft unrichtige Angaben macht;
c. wenn ein INVESTOR sich nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder mehrfach auf REACAPITAL registriert;
d. im Falle einer missbräuchlichen, unautorisierten oder betrügerischen Nutzung des Benutzerkontos oder, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine solche Nutzung zu befürchten ist (insbesondere bei Verlust der ZUGANGSDATEN, unautorisiertem bzw. missbräuchlichen Abschluss von Geschäften in Vermögensanlagen sowie wiederholter Verletzung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber PROJEKTENTWICKLERN);
e. ein INVESTOR einem unbefugtem Dritten die Nutzung des Benutzerkontos oder der ZUGANGSDATEN erlaubt oder in sonstiger Weise willentlich ermöglicht hat;
f. Umstände vorliegen, die REABIZ zu einer außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 9.3 berechtigen würden.

7.2 Bei der Entscheidung über Maßnahmen nach Ziffer 7.1 wird REABIZ die berechtigten Interessen des betroffenen INVESTORS angemessen berücksichtigen. REABIZ ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, anstelle einer vollständigen Sperrung oder Löschung das Benutzerkonto lediglich für bestimmte auf der REACAPTIAL zur Verfügung stehende Dienste oder Bereiche vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, insbesondere die Möglichkeit des betroffenen INVESTORS zum Abschluss weiterer Geschäfte in Vermögensanlagen auf REACAPITAL einzuschränken oder auszuschließen.

7.3 Über eine Maßnahme im Sinne dieser Ziffer 7 wird REABIZ den INVESTOR per E-Mail mit einer Frist von 30 Tagen benachrichtigen. Dies gilt nicht, soweit eine vorherige Benachrichtigung die Sachverhaltsaufklärung oder Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen Dritter oder REABIZ nicht nur unerheblich erschweren oder vereiteln würde; gleiches gilt, wenn einer vorherigen Benachrichtigung gesetzliche Bestimmungen, Interessen Dritter oder Sicherheitsaspekte entgegenstehen. In diesen Fällen ist REABIZ auch nicht verpflichtet, die Gründe einer Maßnahmen im Sinne dieser Ziffer 7 gegenüber dem betroffenen INVESTOR offenzulegen.

7.4 Im Falle einer vorübergehenden Sperrung oder Nutzungsbeschränkung eines Benutzerkontos reaktiviert REABIZ nach Wegfall des oder der für die Sperrung maßgeblichen Gründe die Zugangsberechtigung des betroffenen INVESTORS und benachrichtigt diesen hierüber per E-Mail.

8. Haftung von REABIZ

8.1 Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 8 ist die Haftung von REABIZ, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle des Schuldnerverzugs von REABIZ oder der von REABIZ zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet REABIZ jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung INVESTOREN regelmäßig vertrauen dürfen.

8.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von REABIZ, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Die in den vorstehenden Ziffern 8.1 und 8.2 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die in Ziffer 8.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs von REABIZ nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.

8.4 Die Haftung von REABIZ aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen, insbesondere bei Vorsatz sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Die nach Maßgabe dieser AGB eingegangene Geschäftsverbindung mit REABIZ und einzelne hieraus resultierende Geschäftsbeziehungen zwischen REABIZ und INVESTOREN (z.B. der Nutzungs- Vermittlungsrahmenvertrag) werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

9.2 Die gesamte Geschäftsverbindung mit REABIZ und einzelne hieraus resultierende Geschäftsbeziehungen zwischen REABIZ und INVESTOREN (z.B. der Nutzungs- Vermittlungsrahmenvertrag) können mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3 Ein wichtiger Grund, der REABIZ zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn ein INVESTOR
a. gegen die Regelung der Ziffer 3.5 verstoßen hat oder ein solcher Verstoß aufgrund von konkreten Anhaltspunkten zu befürchten ist;
b. bei der Registrierung, im Investorenprofil oder einer Selbstauskunft unrichtige Angaben macht;
c. sich nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder mehrfach auf REACAPITAL registriert;
d. entgegen den Bestimmungen der Ziffer 16.6 Geschäfte in Vermögensanlagen nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgeschlossen hat oder abzuschließen versucht.

9.4 Jede Kündigung bedarf der Textform im Sinne des § 126b BGB und kann z.B. per E-Mail erfolgen. Kündigungen durch INVESTORS sind an info@reacapital.de oder an die jeweils aktuellen Kontaktdaten von REABIZ zu richten. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten von REABIZ können dem Impressum auf REACAPITAL (www.reacapital.de/impressum) entnommen werden.

9.5 Nach Wirksamwerden einer Kündigung wird das Benutzerkonto des kündigenden INVESTORS unwiderruflich gelöscht. Die über REACAPITAL zwischen dem kündigenden INVESTOR und PROJEKTENTWICKLERN abgeschlossenen Verträge bleiben von einer Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen zwischen REABIZ und dem INVESTOR unberührt.

9.6 Soweit REABIZ die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne hieraus resultierende Geschäftsbeziehungen zu einem INVESTOR außerordentlich aus wichtigem, in der Person des INVESTORS liegenden oder vom diesem zu vertretenden Grund gekündigt hat, ist dem betreffenden INVESTOR eine erneute Registrierung auf REACAPITAL untersagt. Dies gilt insbesondere für eine Registrierung unter einem anderen Namen oder einer anderen Firma/Geschäftsbezeichnung.

10. Schutzrechte

REACAPITAL, einschließlich des Web-Layouts, der Quellcodes, Software sowie der auf REACAPITAL verfügbaren Inhalte (z.B. Bilder, Grafiken, Texte und Dateien) („GESCHÜTZTE INHALTE“) können Gegenstand von Eigentumsrechten, (gewerblichen) Schutzrechten (z.B. Marken- und Urheberrechte) und weiteren Rechten von REABIZ oder dem jeweiligen Verfasser, Urheber, Hersteller oder sonstigen Rechteinhaber, der diese GESCHÜTZTEN INHALTEN zur Verfügung gestellt hat, sein. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart oder gesetzlich geregelt, dürfen GESCHÜTZTE INHALTE ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB genutzt werden. Jegliche vollständige oder teilweise Reproduktion, Veränderung, Beseitigung oder Umgestaltung GESCHÜTZTER INHALTE bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Die gesetzlichen Regelungen zur zulässigen Nutzung (z.B. Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch im Sinne des Urhebergesetzes) bleiben unberührt.

11. Änderungen der AGB

REABIZ ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies zur Beseitigung nachträglich eingetretener Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig und den INVESTOREN nicht unzumutbar ist. Über eine Änderung oder Ergänzung der AGB wird REABIZ die INVESTOREN mit angemessener Frist im Voraus unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten oder neuen Regelungen per E-Mail informieren. Die geänderten oder neuen Regelungen werden Vertragsbestandteil, wenn der INVESTOR nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der über die Änderungen oder Ergänzungen informierenden E-Mail einer Einbeziehung der geänderten oder neuen Regelungen in das Vertragsverhältnis gegenüber REABIZ in Textform (z. B. E-Mail) widerspricht. Soweit ein INVESTOR der Geltung der geänderten oder neuen Regelungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der über die Änderungen oder Ergänzungen informierenden E-Mail widerspricht, so gelten im Verhältnis zu ihm die geänderten oder neuen Regelungen als angenommen. REABIZ wird die INVESTOREN in der E-Mail, die über die Änderung oder Ergänzung der AGB informiert und die geänderten oder neuen Regelungen enthält, auf die Bedeutung dieser Sechswochenfrist in geeigneter Form gesondert hinweisen.

12. Datenschutz

Sämtliche personenbezogenen Daten werden selbstverständlich gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz behandelt. Näheres wird in der separaten DATENSCHUTZ- UND EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG beschrieben.

13. Geltendes Recht; Gerichtsstand; Mitteilungen; Abtretungen; Salvatorische Klausel

13.1 Die nach Maßgabe dieser AGB zwischen REABIZ und INVESTOREN abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2 Soweit INVESTOREN, die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben oder ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegen oder soweit ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zu REABIZ der Sitz von REABIZ, soweit nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Gegenüber INVESTOREN, die entweder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zu REABIZ der Sitz von REABIZ, soweit nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.3 Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich abweichend geregelt oder aufgrund zwingender gesetzlicher Regelung vorgeschrieben, sind sämtliche Mitteilungen und Erklärungen per E-Mail zu übermitteln. REABIZ ist bis zur Mitteilung einer Änderung oder Korrektur der im Investorenprofil hinterlegten Kontaktdaten durch den INVESTOR berechtigt, Mitteilungen und Erklärungen an die jeweils zuletzt im Investorenprofil hinterlegten oder REABIZ nachweislich zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse) zu senden. Änderungen der Kontaktdaten von REABIZ bleiben vorbehalten. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten von REABIZ können dem Impressum auf REACAPITAL (www.reacapital.de/impressum) entnommen werden.

13.4 Jegliche Kommunikation zwischen REABIZ und INVESTOREN im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung oder einzelnen hieraus resultierenden Geschäftsbeziehungen zu REABIZ findet grundsätzlich nur in Textform unter Verwendung von elektronischen Fernkommunikationsmitteln und ausschließlich in deutscher Sprache statt, soweit sich aus diesen AGB nicht etwas anderes ergibt. Die Vertragssprache ist Deutsch. Mitteilungen, Erklärungen, Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit REACAPITAL werden den INVESTOREN grundsätzlich nur in Textform unter Verwendung von elektronischen Fernkommunikationsmitteln zugesandt. Auf Verlangen versendet REABIZ Mitteilungen, Erklärungen, Informationen und Dokumente auch in Papierform, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

13.5 Die Abtretung von Forderungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist nur mit vorheriger Zustimmung durch REABIZ zulässig.

13.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB aus anderen als den in §§ 305-310 BGB genannten Gründen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, soweit nicht unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelung die Vertragsdurchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt. § 306 BGB bleibt unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung oder eventuell bestehende Regelungslücken des Vertrages.

B. Ergänzende Regelungen im Zusammenhang mit den ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN

14. Geltungsbereich der Regelungen des Abschnitts B der AGB

Für die Inanspruchnahme der ERWEITERTE NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN durch den INVESTOR gelten ergänzend zu den in Abschnitt A dieser AGB geregelten Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung von REACAPITAL die in diesem Abschnitt B geregelten Regelungen.

15. Leistungen von REABIZ im Zusammenhang mit den ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN

15.1 Im Rahmen der ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN bietet REABIZ den INVESTOREN während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe dieser AGB die Möglichkeit,
a. sich über Immobilienprojekten und Angebote von kapitalsuchenden PROJEKTENTWICKLERN zu informieren, insbesondere die vom jeweiligen PROJEKTENTWICKLER bereitgestellten Informationen und Dokumente abzurufen;
b. Geschäfte über den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögensanlagen durch REABIZ vermitteln zu lassen;
c. den IR-BEREICH auf REACAPITAL zu nutzen und auf dort hinterlegte Informationen, Bekanntmachungen sowie Dokumente zu INVESTMENTS zuzugreifen.

15.2 REABIZ wird beim Abschluss von Geschäften in Vermögensanlagen auf REACAPITAL weder für eine Partei als rechtsgeschäftlicher Vertreter tätig, noch steht REABIZ ein Entscheidungsspielraum hinsichtlich des Abschlusses von Geschäften in Vermögensanlagen zu. Vielmehr bietet REABIZ mit REACAPITAL die technische Infrastruktur an, um auf elektronischem Wege als Bote die auf den Abschluss von Geschäften in Vermögensanlagen gerichtete Willenserklärungen von INVESTOREN an PROJEKTENTWICKLER weiterzuleiten. REABIZ ist weder an der Erfüllung der auf über REACAPITAL abgeschlossenen Geschäfte in Vermögensanlagen beteiligt, noch wird REABIZ Vertragspartei der auf REACAPITAL abgeschlossenen Verträge über Vermögensanlagen. REABIZ hat keinen Einfluss auf den Inhalt und den Umfang von Angaben, Auskünften und sonstigen Informationen, die ein PROJEKTENTWICKLER INVESTOREN auf Einzelfallbasis (z.B. nach Kontaktaufnahme durch einen INVESTOR) vor, während oder nach dem Abschluss eines Geschäfts in Vermögensanlagen, bereitstellt.

15.3 REABIZ prüft nicht, ob eine Vermögensanlage generell oder im Einzelfall für die INVESTOREN geeignet oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Insbesondere prüft REABIZ nicht, ob eine Vermögensanlage den jeweiligen Anlagezielen der INVESTOREN entspricht oder die Anlagerisiken entsprechend den Anlagezielen finanziell tragbar sind. Es besteht daher das Risiko, dass der Erwerb von Vermögensanlagen, die auf REACAPITAL angeboten werden, für einzelne INVESTOREN generell oder im Einzelfall ungeeignet ist; dies gilt insbesondere im Falle einer Fremdfinanzierung von Geschäften in Vermögensanlagen. Die Bewertung der auf REACAPITAL dargestellten Investitionsmöglichkeiten sowie die Anlageentscheidung sind von den INVESTOREN eigenverantwortlich zu treffen.

15.4 REABIZ hat keinen Einfluss auf die konkreten Konditionen der auf REACAPITAL abgewickelten EMISSIONEN, angebotenen Investitionsmöglichkeit und Vermögensanlagen; vielmehr werden die Konditionen einer EMISSION und der emittierten Vermögensanlage vom jeweiligen PROJEKTENTWICKLER festgelegt.

15.5 Der Erwerb von Vermögensanlagen durch INVESTOREN erfolgt auf REACAPITAL ausschließlich beratungsfrei. REABIZ bietet dem INVESTOR keine Anlageberatung und auch keine sonstige Beratung im Zusammenhang mit Geschäften in Vermögensanlagen auf REACAPITAL an. Auch stellen weder die Einrichtung und Bereitstellung eines Benutzerkontos auf REACAPITAL, noch die Vermittlung von Geschäften in Vermögensanlagen auf REACAPITAL durch REABIZ ein Angebot oder die Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages durch REABIZ dar. Die auf der REACAPITAL präsentierten Investitionsmöglichkeiten stellen keine Anlage- oder sonstige Handlungsempfehlung durch REABIZ dar.

16. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN

16.1 Die Inanspruchnahme der ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN geltend ergänzend zu den in den Ziffern 3 und 4 genannten Voraussetzungen die nachstehenden Regelungen.

16.2 INVESTOREN müssen vor der ersten Anlagevermittlung auf REACAPITAL ihr Investorenprofil wahrheitsgemäß vervollständigen. INVESTOREN müssen insbesondere die im Investorenprofil abgefragten investorenspezifischen Angaben ergänzen, die erforderlich sind, um die Angemessenheit der Finanzanlage beurteilen zu können. Hierbei handelt es sich mithin um Angaben der INVESTOREN im Hinblick auf die zur angemessenen Beurteilung der Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanzanlage durch die INVESTOREN erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere über (i) die Arten von Finanzanlagen, mit denen die INVESTOREN vertraut sind, (ii) Art, Umfang, Häufigkeit und Zeitraum zurückliegender Geschäfte der INVESTOREN mit Finanzanlagen, (iii) Ausbildung sowie gegenwärtige und relevante frühere berufliche Tätigkeiten der INVESTOREN. Weiterhin müssen INVESTOREN vor der ersten Anlagevermittlung auf REACAPITAL grundsätzlich eine Selbstauskunft im Sinne des Vermögensanlagengesetzes hinsichtlich ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens oder frei verfügbaren Vermögens in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten abgeben, soweit es sich bei dem jeweiligen INVESTOR nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt oder der der Gesamtbetrag der Vermögensanlagen desselben PROJEKTENTWICKLERS, die von einem INVESTOR erworben werden können, einen Betrag in Höhe von EUR 1.000 nicht übersteigt.

16.3 Im Falle weiterer Anlagevermittlungen auf REACAPITAL haben INVESTOREN die im Investorenprofil und in der Selbstauskunft gemachten Angaben im Falle von zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen zu aktualisieren oder – soweit zwischenzeitlich keine Änderungen eingetreten sind – die Richtigkeit und Aktualität der im Investorenprofil und in der Selbstauskunft zuletzt gemachten Angaben gegenüber REABIZ im Rahmen der Vermittlung weiterer Geschäfte in Vermögensanlage auf REACAPITAL zu bestätigen.

16.4 Die Vervollständigung oder Aktualisierung der Angaben im Investorenprofil sowie die Abgabe einer Selbstauskunft gegenüber REABIZ sind nur auf REACAPITAL unter Verwendung des jeweils dafür vorgesehenen Webformulars möglich.

16.5 In Einzelfällen, insbesondere bei sog. Privatplatzierungen, kann der Zugang zu bestimmten Angeboten, Projektinformationen oder PROJEKTENTWICKLERN sowie der Abschluss von Geschäften in bestimmte Vermögensanlagen aufgrund der Vorgaben eines PROJEKTENTWICKLERS an weitere Voraussetzungen geknüpft sein oder Restriktionen unterliegen. Insbesondere kann in diesen Fällen eine gesonderte Freischaltung oder Einladung des INVESTORS durch den jeweilige PROJEKTENTWICKLER oder REABIZ für den Zugang zu Informationen und Dokumenten auf REACAPITAL oder für die Möglichkeit zum Abschluss von Geschäften in Vermögensanlagen erforderlich sein. Hierüber werden die INVESTOREN auf REACAPITAL informiert.

16.6 Der Abschluss von Geschäften in Vermögensanlagen auf REACAPITAL ist ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zulässig.

16.7 REABIZ ist berechtigt, die Durchführung von Geschäften in Vermögensanlagen (insbesondere Anlagevermittlung von Vermögensanlagen) gegenüber einem INVESTOR zu verweigern, wenn
• der INVESTOR unvollständige oder unrichtige Angaben im Investorenprofil oder in der Selbstauskunft macht;
• das betreffende Geschäft in die Vermögensanlage für den INVESTOR unangemessen ist; oder
• der Gesamtbetrag des geplanten Geschäfts in Vermögensanlagen die gesetzlichen Einzelanlageschwellen überschreitet.

17. Vergütung von REABIZ; Zuwendungen Dritter

17.1 Für die Inanspruchnahme der ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN, insbesondere für die Vermittlung von Geschäften in Vermögensanlagen, erhebt REABIZ von INVESTOREN keine Vergütung.

17.2 REABIZ erhält im Zusammenhang mit der Vermittlung von Vermögensanlagen auf REACAPITAL sowie mit den sonstigen Leistungen gegenüber den PROJEKTENTWICKLERN umsatz- und erfolgsabhängige Vergütungen. Solche Vergütungen werden von REABIZ in Form von Provisionen von den PROJEKTENTWICKLERN erhoben. Einzelheiten zur Vergütung von REABIZ sowie zu den von Dritten erhaltenen Zuwendungen können den Emissions- und Risikohinweisen sowie dem jeweiligen Vermögensanlagen-Informationsblatt entnommen werden. Ferner erteilt REABIZ auf Nachfrage nähere Auskünfte zu den von Dritten erhobenen Vergütungen und erhaltenen Zuwendungen.

17.3 Für den Fall, dass die Leistungen von REABIZ – entgegen der Auffassung von REABIZ – im Streitfall als Geschäftsbesorgung für INVESTOREN eingeordnet werden sollten, (i) erklären sich INVESTOREN bereits jetzt damit einverstanden, dass REABIZ – vorbehaltlich der gesetzlichen Zulässigkeit – die von Dritten (z.B. PROJEKTENTWICKLER) gezahlten erfolgs- und umsatzabhängigen Vergütungen behalten darf und (ii) vereinbaren INVESTOREN mit REABIZ hiermit abweichend von der gesetzlichen Regelung (§§ 675, 667 BGB, § 384 HGB), dass ein Anspruch gegen REABIZ auf Herausgabe der in dieser Ziffer genannten Vergütungen nicht entsteht. Zur Klarstellung gilt, dass diese Regelung nicht zur Begründung einer Zahlungspflicht von INVESTOREN dient, sondern lediglich ein Behaltensrecht der von PROJEKTENTWICKLERN gegenüber REABIZ geschuldeten Vergütungen begründet.

18. Abschluss von Geschäften in Vermögensanlagen; Inhalt und Umfang von Vermögensanlagen

18.1 Inhalt und Umfang der Vermögensanlagen bestimmen sich nach den für die Vermögensanlage jeweils geltenden Vertragsbedingungen, die auf REACAPITAL im Rahmen des jeweiligen Angebots bereitgestellt werden. Soweit nicht abweichend in den für die Vermögensanlage geltenden Vertragsbedingungen geregelt, gelten für den Abschluss von Geschäften in Vermögensanlagen die nachfolgenden Bestimmungen.

18.2 Die Vermittlung und der Abschluss von Geschäften in Vermögensanlagen erfolgen auf REACAPITAL ausschließlich im elektronischen Geschäftsverkehr unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln. INVESTOREN können ihre Vertragserklärungen auf REACAPITAL unter Verwendung eines webbasierten Formulars abgeben. Hierzu ist zunächst erforderlich, dass sich INVESTOREN mit ihren Zugangsdaten auf REACAPITAL einloggen. Zum Zwecke der Abgabe einer Vertragserklärung auf Abschluss eines Geschäfts in Vermögensanlagen auf REACAPITAL müssen INVESTOREN das hierfür auf REACAPITAL bereitgestellte Webformular vollständig und wahrheitsgemäß durch Eingabe der abgefragten Angaben ausfüllen. Durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ wird das Webformular an REABIZ abgesendet. Das Absenden ist erst möglich, nachdem ein INVESTOR
• bestätigt hat, dass er das Geschäft in die jeweilige Vermögensanlage unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln tätigen möchte;
• sich mit der Geltung der für die jeweilige Vermögensanlage geltenden Vertragsbedingungen einverstanden erklärt hat und
• die Kenntnisnahme des im jeweiligen Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Warnhinweises durch Texteingabe der bei
Abschluss des Geschäfts auf REACAPITAL erhobenen Angaben bestätigt hat.

18.3 Der Zugang der Vertragserklärung eines INVESTORS wird diesem gegenüber per E-Mail bestätigt; hierin liegt zugleich die Annahme der Vertragserklärung durch den jeweiligen PROJEKTENTWICKLER („ANNAHMEERKLÄRUNG“). Mit Zugang der ANNAHMEERKLÄRUNG beim INVESTOR kommt zwischen diesem und dem jeweiligen PROJEKTENTWICKLER ein Vertrag über die Vermögensanlage (z.B. Nachrangdarlehensvertrag) nach Maßgabe der jeweils geltenden Vertragsbedingungen zustande.

18.4 Die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrags ist in der Regel dadurch auflösend bedingt, dass der auf REABIZ für eine EMISSION festgelegte Mindestkapitalbedarf nicht erreicht wird. INVESTOREN werden bei Eintritt einer auflösenden Bedingung unverzüglich per E-Mail unterrichtet; die von INVESTOREN auf die jeweilige Vermögensanlage bereits geleisteten Geldbeträge werden ohne Abzüge an die INVESTOREN zurücküberwiesen.

18.5 INVESTOREN sind während der Laufzeit des jeweiligen INVESTMENTS verpflichtet, den betreffenden PROJEKTENTWICKLERN Änderungen in ihrer Bankverbindung, rechtsgeschäftliche Verfügungen (insbesondere Abtretungen) über die Vermögensanlage oder einzelner Ansprüche hieraus sowie etwaige Erbfälle und Verfügungen von Todes wegen unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die INVESTOREN haben Änderungen in den Bankdaten zudem gegenüber dem in den Vertragsbedingungen der jeweiligen Vermögensanlage genannten Zahlungsdienstleister in Textform zu bestätigen. Etwaige Mitteilungspflichten der INVESTOREN auf Basis der für die jeweilige Vermögensanlage geltenden Vertragsbedingungen bleiben unberührt.

19. Zahlungen auf die Vermögensanlagen

19.1 Für Zahlungspflichten der INVESTOREN sowie die Zahlungsmodalitäten im Zusammenhang mit den auf REACAPITAL abgeschlossenen Geschäften in Vermögensanlagen sind vorrangig die für die jeweilige Vermögensanlage geltenden Vertragsbedingungen maßgeblich. Unbeschadet dessen haben sämtliche Zahlungen der INVESTOREN vorbehaltlos und ohne weitere Bedingungen zu erfolgen. Zahlungen der INVESTOREN sind per Lastschrift oder Überweisung von einem Zahlungskonto vorzunehmen, dass auf den Namen des jeweiligen INVESTORS lautet und bei einem inländischen Kreditinstitut, Zahlungsinstitut, E-Geld-Institut oder in einem gleichwertigen Drittstaat ansässigen Kreditinstitut geführt wird.

19.2 Zahlungen sind nach Maßgabe der mit der jeweiligen ANNAHMEERKLÄRUNG per E-Mail versandten Zahlungsaufforderung nicht unmittelbar an den jeweiligen PROJEKTENTWICKLER oder an REABIZ, sondern mit schuldbefreiender Wirkung auf das dem INVESTOR mitgeteilte Treuhandkonto zu leisten.

19.3 Zahlungen werden ausschließlich durch zugelassene Zahlungsdienstleister abgewickelt. REABIZ leitet weder selbst Zahlungen von INVESTOREN weiter, noch nimmt REABIZ Gelder von INVESTOREN entgegen. Die Weiterleitung der eingesammelten Emissionserlöse erfolgt grundsätzlich erst nach Erfüllung der projektspezifischen Auszahlungsvoraussetzungen, soweit nicht ausdrücklich abweichend in den Vertragsbedingungen der Vermögensanlage geregelt. Das Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen wird durch einen von REACAPITAL benannten Treuhänder unter formalen Kriterien geprüft. Vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall werden bei der Weiterleitung der Emissionserlöse durch den Zahlungsdienstleister an den jeweiligen PROJEKTENTWICKLER die Vergütung von REACAPITAL (siehe Ziffer 17) sowie des Zahlungsdienstleisters einbehalten.

20. IR-BEREICH

Im IR-BEREICH haben INVESTOREN die Möglichkeit, von den PROJEKTENTWICKLERN bereitgestellte Informationen und Dokumente sowie etwaige Mitteilungen, Erklärungen und Bekanntmachungen abzurufen. Im IR-BEREICH können von INVESTOREN insbesondere die für die einzelnen INVESTMENTSEINES INVESTORS geltenden Vertragsbedingungen einer Vermögensanlage. das jeweilige Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie die jeweiligen Emissions- und Risikohinweise während der Vertragslaufzeit der jeweiligen Vermögensanlage abgerufen werden.

21. Vertraulichkeit; Weitergabe von Informationen und Dokumenten

21.1 Alle auf REACAPITAL abrufbaren oder in sonstiger Weise von einem PROJEKTENTWICKLER zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen („ANLAGEINFORMATIONEN“) dürfen von INVESTOREN ausschließlich zum Zwecke einer Anlageentscheidung genutzt werden. ANLAGEINFORMATIONEN sind von INVESTOREN streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne die vorherige Zustimmung des jeweiligen PROJEKTENTWICKLERS nicht an Dritte, die keine INVESTOREN sind, weitergeben oder diesen zugänglich gemacht, noch in sonstiger Weise veröffentlicht oder verbreitet werden. Diese Verpflichtung gilt nicht nur im Hinblick auf solche ANLAGEINFORMATIONEN, welche den INVESTOREN vor dem Abschluss von Geschäften in Vermögensanlagen zur Verfügung gestellt werden, sondern auch für solche, welche die INVESTOREN während der Vertragslaufzeit oder bis zur vollständigen Tilgung der jeweiligen Vermögensanlage erhalten. Schuldhafte Verstöße gegen die vorgenannte Verpflichtung können zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen die verstoßenden INVESTOREN führen.

21.2 Die Regelungen der Ziffer 21.1 gelten nicht, soweit die ANLAGEINFORMATIONEN
• im Zeitpunkt der Informationsübergabe bereits offenkundig, öffentlich bekannt oder zugänglich sind, insbesondere wenn es sich um ANLAGEINFORMATIONEN handelt, die auch ohne vorherige Registrierung auf REACAPITAL dort zugänglich sind;
• dem jeweiligen INVESTOR von Seiten Dritter ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung gestellt worden sind;
• von REABIZ oder dem jeweiligen PROJEKTENTWICKLER zur Weitergabe, Offenlegung bzw. Veröffentlichung freigegeben worden sind;
• eine Weitergabe, Offenlegung bzw. Veröffentlichung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.