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Allgemeine Geschäftsbedingungen der REABIZ Crowd Capital GmbH für die Internet-Dienstleistungsplattform „ReaCapital“

Stand: Dezem­ber 2016

REABIZ Crowd Capi­tal GmbH („REABIZ“) betreibt unter der Domain www.reacapital.de eine Inter­net-Dienst­leis­tungs­platt­form („REACAPITAL“), auf der Immo­bi­li­en­ge­sell­schaf­ten zur Finan­zie­rung von Immo­bi­li­en­pro­jek­ten (Bestands­im­mo­bi­li­en oder Pro­jekt­ent­wick­lun­gen) Kapi­tal auf­neh­men und regis­trier­te Nut­zer („INVESTOREN“) Geschäf­te in Ver­mö­gens­an­la­gen täti­gen kön­nen. Die Kapi­tal­auf­nah­me auf REACAPITAL erfolgt durch die web­ba­sier­te Ver­mitt­lung von Ver­mö­gens­an­la­gen an INVESTOREN im Wege des elek­tro­ni­schen Geschäfts­ver­kehrs („EMISSION“).

A. All­ge­mei­ne Bedin­gun­gen für die Nut­zung von REACAPITAL

1. Geltungsbereich; Vertragsgegenstand

1.1 Soweit nicht im Ein­zel­fall aus­drück­lich abwei­chend bestimmt, gel­ten für die gesam­te Geschäfts­be­zie­hung zwi­schen den INVESTOREN und REABIZ, ins­be­son­de­re für die Nut­zung von REACAPITAL durch INVESTOREN sowie die Bereit­stel­lung von Diens­ten und die web­ba­sier­te Anla­ge­ver­mitt­lung durch REABIZ aus­schließ­lich die­se all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen („AGB“). Abwei­chen­de, ent­ge­gen­ste­hen­de oder ergän­zen­de all­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen wer­den nur dann und nur inso­weit Ver­trags­be­stand­teil, als REABIZ deren Gel­tung aus­drück­lich in Text­form zuge­stimmt hat. Die für die Nut­zung von REACAPITAL gel­ten­den Daten­schutz­hin­wei­se und daten­schutz­recht­li­chen Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen sind in einem sepa­ra­ten Doku­ment ent­hal­ten („DATENSCHUTZ- UND EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG“), dass auf der REACAPITAL unter www.reacapital.de/datenschutzerklärung abge­ru­fen wer­den kann.

1.2 REABIZ bie­tet kapi­tal­su­chen­den Immo­bi­li­en­ge­sell­schaf­ten („PROJEKTENTWICKLER“) die Mög­lich­keit, auf REACAPITAL Immo­bi­li­en­pro­jek­te ein­zu­rei­chen und nach einer Zulas­sung durch REABIZ den INVESTOREN auf REABIZ zum Zwe­cke einer Kapi­tal­auf­nah­me vor­zu­stel­len. Die Kapi­tal­auf­nah­me erfolgt durch die Aus­ga­be und das Ange­bot von Ver­mö­gens­an­la­gen auf REACAPITAL durch PROJEKTENTWICKLER. Die Ver­mö­gens­an­la­gen wer­den durch REABIZ aus­schließ­lich auf REACAPITAL an die INVESTOREN im Wege der Anla­ge­ver­mitt­lung ver­trie­ben.

1.3 Das den Ver­mö­gens­an­la­gen zugrun­de lie­gen­de Rechts­ver­hält­nis zwi­schen den INVESTOREN und dem jewei­li­gen PROJEKTENTWICKLER ist nicht Gegen­stand die­ser AGB. Für die­ses Rechts­ver­hält­nis sind viel­mehr die auf REACAPITAL im Rah­men einer EMISSION bereit­ge­stell­ten Ver­trags­be­stim­mun­gen des PROJEKTENTWICKLERS maß­geb­lich. REABIZ wird nicht Par­tei der zwi­schen den INVESTOREN und PROJEKTENTWICKLERN geschlos­se­nen Ver­trä­ge.

1.4 REACAPITAL rich­tet sich aus­schließ­lich an INVESTOREN, die über aus­rei­chen­de Kennt­nis­se und Erfah­run­gen ver­fü­gen, um die mit den auf REACAPITAL ange­bo­te­nen Ver­mö­gens­an­la­gen ver­bun­de­nen Risi­ken zu ver­ste­hen und eigen­ver­ant­wort­lich Anla­ge­ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Das Ange­bot von REACAPITAL ist auf den deut­schen Markt aus­ge­rich­tet und adres­siert kei­ne Per­so­nen, die außer­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ihren Geschäfts- oder Wohn­sitz haben oder dort kör­per­schafts- oder ein­kom­men­steu­er­pflich­tig sind. Die auf REACAPITAL bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te sind nicht zur Wei­ter­ga­be in ande­re Juris­dik­tio­nen als der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land vor­ge­se­hen. Zuwi­der­hand­lun­gen kön­nen gegen die in ande­ren Juris­dik­tio­nen gel­ten­den Geset­ze ver­sto­ßen und Sank­tio­nen nach sich zie­hen.

2. Angebotene Dienste

2.1 REABIZ stellt den INVESTOREN auf REACAPITAL im Wesent­li­chen fol­gen­de Diens­te zur Ver­fü­gung:
a. Zugang zu Infor­ma­tio­nen zu Immo­bi­li­en­pro­jek­ten und Ange­bo­ten von kapi­tal­su­chen­den PROJEKTENTWICKLERN;
b. Ver­mitt­lung von Geschäf­ten über die Anschaf­fung von Ver­mö­gens­an­la­gen;
c. Zugang zu einem Inves­tor Rela­ti­ons-Bereich auf REACAPITAL („IR-BEREICH“), in dem Infor­ma­tio­nen, Bekannt­ma­chun­gen sowie Doku­men­te zu den auf REACAPITAL abge­schlos­se­nen Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen („INVESTMENTS“) abru­fen zu kön­nen.

2.2 Der kon­kre­te Inhalt und Umfang der in Zif­fer 2.1 auf­ge­führ­ten Diens­te bestimmt sich nach die­sen AGB und im Übri­gen nach den jeweils aktu­ell auf REACAPITAL ver­füg­ba­ren Funk­tio­na­li­tä­ten.

2.3 Für die Nut­zung der in Zif­fer 2.1 genann­ten Diens­te durch INVESTOREN („ERWEITERTE NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN“) gel­ten in den Zif­fern 14 bis 21 gere­gel­ten „Beson­de­ren Bedin­gun­gen für die Nut­zung von REACAPITAL“.

3. Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung von REACAPITAL

3.1 Für die Nut­zung von REACAPITAL, ins­be­son­de­re für die Inan­spruch­nah­me der ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN wird ein inter­net­fä­hi­ges End­ge­rät und eine akti­ve Inter­net­verb­din­gung benö­tigt. Der Zugang zu REACAPITAL und die Nut­zung der hier­auf ange­bo­te­nen Diens­te ist aus­schließ­lich über einen Inter­net-Brow­ser mög­lich.

3.2 Für eine voll­um­fäng­li­che Nut­zung der auf REACAPITAL ange­bo­te­nen Diens­te bedarf es zunächst einer kos­ten­frei­en Regis­trie­rung auf REACAPITAL und damit ein­her­ge­hend des Abschlus­ses eines Nut­zungs- und Ver­mitt­lungs­rah­men­ver­trags mit REABIZ. Ein Anspruch auf Regis­trie­rung oder Abschluss eines Nut­zungs- und Ver­mitt­lungs­rah­men­ver­trags besteht nicht.

3.3 REABIZ ist gesetz­lich ver­pflich­tet, vor der ers­ten Anla­ge­ver­mitt­lung Infor­ma­tio­nen zu den Kennt­nis­sen und Erfah­run­gen der INVESTOREN in Bezug auf Geschäf­te mit bestimm­ten Arten von Finanz­an­la­gen ein­zu­ho­len. Zudem hat REABIZ anhand einer auf REACAPITAL von INVESTOREN vor Abschluss eines Geschäfts in Ver­mö­gens­an­la­gen abzu­ge­ben­den SELBSTAUSKUNFT zu prü­fen, ob der Gesamt­be­trag der Ver­mö­gens­an­la­gen des­sel­ben PROJEKTENTWICKLERS, die von einem INVESTOR erwor­ben wer­den kön­nen, die jeweils gel­ten­den gesetz­li­chen Ober­gren­zen nicht über­teigt. Um auf REACAPITAL Geschäf­te in Ver­mö­gens­an­la­gen vor­neh­men zu kön­nen, müs­sen INVESTOREN daher voll­stän­di­ge und wahr­heits­ge­mä­ße Anga­ben in der Selbst­aus­kunft machen. Nähe­res regelt Zif­fer 16.

3.4 Im Ein­zel­fall kann der Zugang zu pro­jekt­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen und Doku­men­ten oder die Mög­lich­keit zum Abschluss von Geschäf­ten in bestimm­te Ver­mö­gens­an­la­gen auf­grund von Vor­ga­ben eines PROJEKTENTWICKLERS an wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen geknüpft sein oder beson­de­ren Restrik­tio­nen unter­lie­gen. Hier­über wer­den INVESTOREN auf REACAPITAL geson­dert infor­miert.

3.5 Die Nut­zung von REACAPITAL sowie der dort abruf­ba­ren Inhal­te (ins­be­son­de­re Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te zu Pro­jek­ten) und ver­füg­ba­ren Diens­te darf nur inner­halb der gel­ten­den Geset­ze sowie aus­schließ­lich zum Zwe­cke der Eva­lu­ie­rung und Durch­füh­rung von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen nach Maß­ga­be die­ser AGB erfol­gen.

4. Registrierung; Abschluss eines Nutzungs- und Vermittlungsrahmenvertrags; Investorenprofil

4.1 Eine Regis­trie­rung auf REACAPITAL und der damit ver­bun­de­ne Abschluss eines Nut­zungs- und Ver­mitt­lungs­rah­men­ver­trags mit REABIZ ist nur im eige­nen Namen und auf eige­ne Rech­nung zuläs­sig. Die Regis­trie­rung ist aus­schließ­lich fol­gen­den Per­so­nen gestat­tet:
• unbe­schränkt geschäfts­fä­hi­gen natür­li­chen Per­so­nen;
• juris­ti­schen Per­so­nen; sowie
• rechts­fä­hi­gen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten.
Ins­be­son­de­re min­der­jäh­ri­gen natür­li­chen Per­so­nen ist eine Regis­trie­rung auf REACAPITAL unter­sagt. Mehr­fach­re­gis­trie­run­gen sind unzu­läs­sig. Bei einer juris­ti­schen Per­son oder Per­so­nen­ge­sell­schaft muss die Regis­trie­rung durch eine unbe­schränkt geschäfts­fä­hi­ge und ver­tre­tungs­be­rech­tig­te Per­son erfol­gen. Die Ver­tre­tungs­be­fug­nis ist auf Ver­lan­gen von REABIZ nach­zu­wei­sen.

4.2 Die Regis­trie­rung ist aus­schließ­lich unter Nut­zung des auf REACAPITAL bereit­ge­stell­ten elek­tro­ni­schen For­mu­lars („REGISTRIERUNGSFORMULAR“) mög­lich. Bei der Regis­trie­rung kann ein Pass­wort frei gewählt wer­den. Im REGISTRIERUNGSFORMULAR sind voll­stän­di­ge und wahr­heits­ge­mä­ße Anga­ben zu machen. Das REGISTRIERUNGSFORMULAR kann erst nach Zustim­mung zur Gel­tung der AGB und der DATENSCHUTZ- UND EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG abge­schickt wer­den.

4.3 Nach Zugang des REGISTRIERUNGSFORMULARS ver­sen­det REABIZ eine E-Mail mit einem Bestä­ti­gungs­link an die bei der Regis­trie­rung ange­ge­be­ne E-Mail-Adres­se. Die­se E-Mail stellt noch kei­ne Annah­me­er­klä­rung sei­tens REABIZ dar. Erst mit Ankli­cken des Bestä­ti­gungs­links und erst­ma­li­ger Anmel­dung auf REACAPITAL mit der bei der Regis­trie­rung ange­ge­be­nen E-Mail-Adres­se und dem gewähl­ten Pass­wort (zusam­men „ZUGANGSDATEN“) kommt ein Nut­zungs- und Ver­mitt­lungs­rah­men­ver­trag mit REABIZ nach Maß­ga­be die­ser AGB zustan­de.

4.4 Vor der Inan­spruch­nah­me der ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN müs­sen INVESTOREN ihr Inves­to­ren­pro­fil um die dort abge­frag­ten Anga­ben voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß ergän­zen. Das Inves­to­ren­pro­fil ist über das Benut­zer­kon­to auf REACAPITAL erreich­bar. REABIZ kann wei­te­re Anga­ben erhe­ben, soweit dies für den Abschluss oder die Durch­füh­rung des Nut­zungs- und Ver­mitt­lungs­rah­men­ver­trags, den Abschluss oder die Durch­füh­rung von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen oder auf Grund gesetz­li­cher Bestim­mun­gen (z.B. nach dem Geld­wä­sche­ge­setz oder der Finanz­an­la­gen­ver­mitt­lungs­ver­ord­nung) erfor­der­lich ist.

5. Entgelt

Für die Regis­trie­rung auf REACAPITAL und die Nut­zung REACAPITAL durch INVESTOREN erhebt REABIZ von den INVESTOREN kein Ent­gelt.

6. ZUGANGSDATEN; Benutzerkonto

6.1 Die auf REACAPITAL ein­ge­rich­te­ten Benut­zer­kon­ten sind nicht über­trag­bar. Eine Wei­ter­ga­be der ZUGANGSDATEN sowie die sons­ti­ge Gestat­tung oder Ermög­li­chung der Nut­zung des Benut­zer­kon­tos durch Drit­te ist unzu­läs­sig.

6.2 Der INVESTOR hat die ZUGANGSDATEN zum Benut­zer­kon­to geheim zu hal­ten, sicher auf­zu­be­wah­ren und vor unbe­rech­tig­tem Zugriff Drit­ter zu schüt­zen. Soll­ten unbe­fug­te Drit­te Zugriff auf die ZUGANGSDATEN oder in sons­ti­ger Wei­se Zugang zum Benut­zer­kon­to eines INVESTORS erhal­ten haben, hat der INVESTOR REABIZ hier­über unver­züg­lich nach Kennt­nis­nah­me zu infor­mie­ren. Fer­ner ist der INVESTOR in die­sem Fall ver­pflich­tet, unver­züg­lich das Zugangs­pass­wort im Benut­zer­kon­to zu ändern. Dies gilt ins­be­son­de­re dann, wenn Anhalts­punk­te für einen Miss­brauch des Benut­zer­kon­tos vor­lie­gen (z. B. unau­to­ri­sier­ter Abschluss von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen).

6.3 Der INVESTOR hat dafür Sor­ge zu tra­gen, dass die im Benut­zer­kon­to hin­ter­leg­ten Daten stets aktu­ell und zutref­fend sind. Im Fal­le von Ände­run­gen oder Unrich­tig­kei­ten der hin­ter­leg­ten Daten sind die­se vom INVESTOR unver­züg­lich und unauf­ge­for­dert zu aktua­li­sie­ren bzw. zu kor­ri­gie­ren. Grund­sätz­lich kann eine Aktua­li­sie­rung bzw. Kor­rek­tur der Daten im Benut­zer­kon­to vor­ge­nom­men wer­den. Für den Fall, dass eine Aktua­li­sie­rung oder Kor­rek­tur der Anga­ben im Benut­zer­kon­to nicht mög­lich ist, sind die aktua­li­sier­ten oder kor­ri­gier­ten Anga­ben unver­züg­lich und unauf­ge­for­dert per E-Mail an info@reacapital.de mit­zu­tei­len. Bis zu einer Ände­rung oder Kor­rek­tur blei­ben die im Benut­zer­kon­to hin­ter­leg­ten oder REABIZ nach­weis­lich zuletzt mit­ge­teil­ten Daten maß­geb­lich. Ins­be­son­de­re für den Fall, dass die hin­ter­leg­te E-Mail-Adres­se unrich­tig ist, besteht die Gefahr, dass der INVESTOR mög­li­cher­wei­se wich­ti­ge Mit­tei­lun­gen, Erklä­run­gen oder Infor­ma­tio­nen (z.B. zu durch­ge­führ­ten Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen) nicht oder nicht recht­zei­tig erhält. Etwai­ge Pflich­ten der INVESTOREN zur Aktua­li­sie­rung von Daten aus den über REACAPITAL abge­schlos­se­nen Ver­trä­gen mit PROJEKTENTWICKLERN blei­ben unbe­rührt und sind von den INVESTOREN zu beach­ten

7. Sperrung und Löschung von Benutzerkonten

7.1 REABIZ ist nach bil­li­gem Ermes­sen berech­tigt, das Benut­zer­kon­to eines INVESTORS (i) vor­über­ge­hend oder dau­er­haft zu sper­ren oder (ii) zu löschen,
a. wenn ein INVESTOR gegen die Rege­lung der Zif­fer 3.5 ver­sto­ßen hat oder ein sol­cher Ver­stoß auf­grund von kon­kre­ten Anhalts­punk­ten zu befürch­ten ist;
b. wenn ein INVESTOR bei der Regis­trie­rung, im Inves­to­ren­pro­fil oder einer Selbst­aus­kunft unrich­ti­ge Anga­ben macht;
c. wenn ein INVESTOR sich nicht im eige­nen Namen und auf eige­ne Rech­nung oder mehr­fach auf REACAPITAL regis­triert;
d. im Fal­le einer miss­bräuch­li­chen, unau­to­ri­sier­ten oder betrü­ge­ri­schen Nut­zung des Benut­zer­kon­tos oder, wenn auf­grund kon­kre­ter Anhalts­punk­te eine sol­che Nut­zung zu befürch­ten ist (ins­be­son­de­re bei Ver­lust der ZUGANGSDATEN, unau­to­ri­sier­tem bzw. miss­bräuch­li­chen Abschluss von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen sowie wie­der­hol­ter Ver­let­zung von Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen gegen­über PROJEKTENTWICKLERN);
e. ein INVESTOR einem unbe­fug­tem Drit­ten die Nut­zung des Benut­zer­kon­tos oder der ZUGANGSDATEN erlaubt oder in sons­ti­ger Wei­se wil­lent­lich ermög­licht hat;
f. Umstän­de vor­lie­gen, die REABIZ zu einer außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung gemäß Zif­fer 9.3 berech­ti­gen wür­den.

7.2 Bei der Ent­schei­dung über Maß­nah­men nach Zif­fer 7.1 wird REABIZ die berech­tig­ten Inter­es­sen des betrof­fe­nen INVESTORS ange­mes­sen berück­sich­ti­gen. REABIZ ist berech­tigt, aber nicht ver­pflich­tet, anstel­le einer voll­stän­di­gen Sper­rung oder Löschung das Benut­zer­kon­to ledig­lich für bestimm­te auf der REACAPTIAL zur Ver­fü­gung ste­hen­de Diens­te oder Berei­che vor­über­ge­hend oder dau­er­haft zu sper­ren, ins­be­son­de­re die Mög­lich­keit des betrof­fe­nen INVESTORS zum Abschluss wei­te­rer Geschäf­te in Ver­mö­gens­an­la­gen auf REACAPITAL ein­zu­schrän­ken oder aus­zu­schlie­ßen.

7.3 Über eine Maß­nah­me im Sin­ne die­ser Zif­fer 7 wird REABIZ den INVESTOR per E-Mail mög­lichst im Vor­feld benach­rich­ti­gen. Dies gilt nicht, soweit eine vor­he­ri­ge Benach­rich­ti­gung die Sach­ver­halts­auf­klä­rung oder Durch­set­zung von Rech­ten und Ansprü­chen Drit­ter oder REABIZ nicht nur uner­heb­lich erschwe­ren oder ver­ei­teln wür­de; glei­ches gilt, wenn einer vor­he­ri­gen Benach­rich­ti­gung gesetz­li­che Bestim­mun­gen, Inter­es­sen Drit­ter oder Sicher­heits­as­pek­te ent­ge­gen­ste­hen. In die­sen Fäl­len ist REABIZ auch nicht ver­pflich­tet, die Grün­de einer Maß­nah­men im Sin­ne die­ser Zif­fer 7 gegen­über dem betrof­fe­nen INVESTOR offen­zu­le­gen.

7.4 Im Fal­le einer vor­über­ge­hen­den Sper­rung oder Nut­zungs­be­schrän­kung eines Benut­zer­kon­tos reak­ti­viert REABIZ nach Weg­fall des oder der für die Sper­rung maß­geb­li­chen Grün­de die Zugangs­be­rech­ti­gung des betrof­fe­nen INVESTORS und benach­rich­tigt die­sen hier­über per E-Mail.

8. Haftung von REABIZ

8.1 Vor­be­halt­lich der wei­te­ren Rege­lun­gen die­ser Zif­fer 8 ist die Haf­tung von REABIZ, ihren gesetz­li­chen Ver­tre­tern, lei­ten­den Ange­stell­ten, Mit­ar­bei­tern oder sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen auf Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit beschränkt. Im Fal­le des Schuld­ner­ver­zugs von REABIZ oder der von REABIZ zu ver­tre­ten­den Unmög­lich­keit der Leis­tungs­er­brin­gung sowie der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten (Kar­di­nals­pflich­ten) haf­tet REABIZ jedoch für jedes schuld­haf­te Ver­hal­ten ihrer gesetz­li­chen Ver­tre­ter, lei­ten­den Ange­stell­ten, Mit­ar­bei­ter oder sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen. Als wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten wer­den dabei abs­trakt sol­che Pflich­ten bezeich­net, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung INVESTOREN regel­mä­ßig ver­trau­en dür­fen.

8.2 Außer bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit von REABIZ, ihren gesetz­li­chen Ver­tre­tern, lei­ten­den Ange­stell­ten, Mit­ar­bei­tern oder sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen, ist die Haf­tung der Höhe nach auf den bei Ver­trags­schluss typi­scher­wei­se vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt.

8.3 Die in den vor­ste­hen­den Zif­fern 8.1 und 8.2 gere­gel­ten Haf­tungs­aus­schlüs­se und Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten nicht im Fall der Über­nah­me aus­drück­li­cher Garan­ti­en, bei Ansprü­chen wegen feh­len­der zuge­si­cher­ter Eigen­schaf­ten und für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit. Die in Zif­fer 8.2 gere­gel­ten Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten im Fal­le eines Schuld­ner­ver­zugs von REABIZ nicht für Ansprü­che auf Ver­zugs­zin­sen, auf die Ver­zugs­pau­scha­le gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Ver­zugs­scha­dens, der in den Rechts­ver­fol­gungs­kos­ten begrün­det ist.

8.4 Die Haf­tung von REABIZ auf­grund zwin­gen­der gesetz­li­cher Rege­lun­gen, ins­be­son­de­re bei Vor­satz sowie nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz, bleibt unbe­rührt.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Die nach Maß­ga­be die­ser AGB ein­ge­gan­ge­ne Geschäfts­ver­bin­dung mit REABIZ und ein­zel­ne hier­aus resul­tie­ren­de Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen REABIZ und INVESTOREN (z.B. der Nut­zungs- Ver­mitt­lungs­rah­men­ver­trag) wer­den auf unbe­stimm­te Zeit abge­schlos­sen.

9.2 Die gesam­te Geschäfts­ver­bin­dung mit REABIZ und ein­zel­ne hier­aus resul­tie­ren­de Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen REABIZ und INVESTOREN (z.B. der Nut­zungs- Ver­mitt­lungs­rah­men­ver­trag) kön­nen mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monats­en­de ordent­lich gekün­digt wer­den. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unbe­rührt.

9.3 Ein wich­ti­ger Grund, der REABIZ zu einer außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung berech­tigt, liegt ins­be­son­de­re dann vor, wenn ein INVESTOR
a. gegen die Rege­lung der Zif­fer 3.5 ver­sto­ßen hat oder ein sol­cher Ver­stoß auf­grund von kon­kre­ten Anhalts­punk­ten zu befürch­ten ist;
b. bei der Regis­trie­rung, im Inves­to­ren­pro­fil oder einer Selbst­aus­kunft unrich­ti­ge Anga­ben macht;
c. sich nicht im eige­nen Namen und auf eige­ne Rech­nung oder mehr­fach auf REACAPITAL regis­triert;
d. ent­ge­gen den Bestim­mun­gen der Zif­fer 16.6 Geschäf­te in Ver­mö­gens­an­la­gen nicht im eige­nen Namen und auf eige­ne Rech­nung abge­schlos­sen hat oder abzu­schlie­ßen ver­sucht.

9.4 Jede Kün­di­gung bedarf der Text­form im Sin­ne des § 126b BGB und kann z.B. per E-Mail erfol­gen. Kün­di­gun­gen durch INVESTORS sind an info@reacapital.de oder an die jeweils aktu­el­len Kon­takt­da­ten von REABIZ zu rich­ten. Die jeweils aktu­el­len Kon­takt­da­ten von REABIZ kön­nen dem Impres­sum auf REACAPITAL (www.reacapital.de/impressum) ent­nom­men wer­den.

9.5 Nach Wirk­sam­wer­den einer Kün­di­gung wird das Benut­zer­kon­to des kün­di­gen­den INVESTORS unwi­der­ruf­lich gelöscht. Die über REACAPITAL zwi­schen dem kün­di­gen­den INVESTOR und PROJEKTENTWICKLERN abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge blei­ben von einer Been­di­gung der gesam­ten Geschäfts­ver­bin­dung oder ein­zel­ner Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen REABIZ und dem INVESTOR unbe­rührt.

9.6 Soweit REABIZ die gesam­te Geschäfts­ver­bin­dung oder ein­zel­ne hier­aus resul­tie­ren­de Geschäfts­be­zie­hun­gen zu einem INVESTOR außer­or­dent­lich aus wich­ti­gem, in der Per­son des INVESTORS lie­gen­den oder vom die­sem zu ver­tre­ten­den Grund gekün­digt hat, ist dem betref­fen­den INVESTOR eine erneu­te Regis­trie­rung auf REACAPITAL unter­sagt. Dies gilt ins­be­son­de­re für eine Regis­trie­rung unter einem ande­ren Namen oder einer ande­ren Firma/Geschäftsbezeichnung.

10. Schutzrechte

REACAPITAL, ein­schließ­lich des Web-Lay­outs, der Quell­codes, Soft­ware sowie der auf REACAPITAL ver­füg­ba­ren Inhal­te (z.B. Bil­der, Gra­fi­ken, Tex­te und Datei­en) („GESCHÜTZTE INHALTE“) kön­nen Gegen­stand von Eigen­tums­rech­ten, (gewerb­li­chen) Schutz­rech­ten (z.B. Mar­ken- und Urhe­ber­rech­te) und wei­te­ren Rech­ten von REABIZ oder dem jewei­li­gen Ver­fas­ser, Urhe­ber, Her­stel­ler oder sons­ti­gen Rech­te­inha­ber, der die­se GESCHÜTZTEN INHALTEN zur Ver­fü­gung gestellt hat, sein. Sofern nicht aus­drück­lich abwei­chend ver­ein­bart oder gesetz­lich gere­gelt, dür­fen GESCHÜTZTE INHALTE aus­schließ­lich nach Maß­ga­be die­ser AGB genutzt wer­den. Jeg­li­che voll­stän­di­ge oder teil­wei­se Repro­duk­ti­on, Ver­än­de­rung, Besei­ti­gung oder Umge­stal­tung GESCHÜTZTER INHALTE bedarf der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung des jewei­li­gen Rech­te­inha­bers. Die gesetz­li­chen Rege­lun­gen zur zuläs­si­gen Nut­zung (z.B. Ver­viel­fäl­ti­gun­gen zum pri­va­ten und sons­ti­gen eige­nen Gebrauch im Sin­ne des Urhe­ber­ge­set­zes) blei­ben unbe­rührt.

11. Änderungen der AGB

REABIZ ist berech­tigt, die­se AGB mit Wir­kung für die Zukunft zu ändern oder zu ergän­zen, soweit dies zur Besei­ti­gung nach­träg­lich ein­ge­tre­te­ner Äqui­va­lenz­stö­run­gen oder zur Anpas­sung an geän­der­te recht­li­che oder tech­ni­sche Rah­men­be­din­gun­gen not­wen­dig und den INVESTOREN nicht unzu­mut­bar ist. Über eine Ände­rung oder Ergän­zung der AGB wird REABIZ die INVESTOREN mit ange­mes­se­ner Frist im Vor­aus unter Mit­tei­lung des Inhal­tes der geän­der­ten oder neu­en Rege­lun­gen per E-Mail infor­mie­ren. Die geän­der­ten oder neu­en Rege­lun­gen wer­den Ver­trags­be­stand­teil, wenn der INVESTOR nicht inner­halb von sechs (6) Wochen nach Zugang der über die Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen infor­mie­ren­den E-Mail einer Ein­be­zie­hung der geän­der­ten oder neu­en Rege­lun­gen in das Ver­trags­ver­hält­nis gegen­über REABIZ in Text­form (z. B. E-Mail) wider­spricht. Soweit ein INVESTOR der Gel­tung der geän­der­ten oder neu­en Rege­lun­gen nicht inner­halb von sechs (6) Wochen nach Zugang der über die Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen infor­mie­ren­den E-Mail wider­spricht, so gel­ten im Ver­hält­nis zu ihm die geän­der­ten oder neu­en Rege­lun­gen als ange­nom­men. REABIZ wird die INVESTOREN in der E-Mail, die über die Ände­rung oder Ergän­zung der AGB infor­miert und die geän­der­ten oder neu­en Rege­lun­gen ent­hält, auf die Bedeu­tung die­ser Sechs­wo­chen­frist in geeig­ne­ter Form geson­dert hin­wei­sen.

12. Datenschutz

Sämt­li­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den selbst­ver­ständ­lich gemäß den gel­ten­den gesetz­li­chen Vor­ga­ben zum Daten­schutz behan­delt. Nähe­res wird in der sepa­ra­ten DATENSCHUTZ- UND EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG beschrie­ben.

13. Geltendes Recht; Gerichtsstand; Mitteilungen; Abtretungen; Salvatorische Klausel

13.1 Die nach Maß­ga­be die­ser AGB zwi­schen REABIZ und INVESTOREN abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge unter­lie­gen aus­schließ­lich dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts (CISG).

13.2 Soweit INVESTOREN, die Ver­brau­cher im Sin­ne des § 13 des Bür­ger­li­chen Gesetz­buchs (BGB) sind, kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land oder in einem ande­ren EU-Mit­glieds­staat haben oder ihren fes­ten Wohn­sitz nach Wirk­sam­wer­den die­ser AGB ins Aus­land ver­le­gen oder soweit ihr Wohn­sitz oder gewöhn­li­cher Auf­ent­halts­ort im Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist, ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für sämt­li­che Strei­tig­kei­ten aus oder im Zusam­men­hang mit der Geschäfts­ver­bin­dung zu REABIZ der Sitz von REABIZ, soweit nicht ein aus­schließ­li­cher gesetz­li­cher Gerichts­stand besteht. Gegen­über INVESTOREN, die ent­we­der Kauf­leu­te im Sin­ne des Han­dels­ge­setz­bu­ches (HGB), juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­che Son­der­ver­mö­gen sind, ist aus­schließ­li­cher – auch inter­na­tio­na­ler – Gerichts­stand für sämt­li­che Strei­tig­kei­ten aus oder im Zusam­men­hang mit der Geschäfts­ver­bin­dung zu REABIZ der Sitz von REABIZ, soweit nicht ein aus­schließ­li­cher gesetz­li­cher Gerichts­stand besteht. Im Übri­gen gel­ten die gesetz­li­chen Gerichts­stän­de.

13.3 Sofern in die­sen AGB nicht aus­drück­lich abwei­chend gere­gelt oder auf­grund zwin­gen­der gesetz­li­cher Rege­lung vor­ge­schrie­ben, sind sämt­li­che Mit­tei­lun­gen und Erklä­run­gen per E-Mail zu über­mit­teln. REABIZ ist bis zur Mit­tei­lung einer Ände­rung oder Kor­rek­tur der im Inves­to­ren­pro­fil hin­ter­leg­ten Kon­takt­da­ten durch den INVESTOR berech­tigt, Mit­tei­lun­gen und Erklä­run­gen an die jeweils zuletzt im Inves­to­ren­pro­fil hin­ter­leg­ten oder REABIZ nach­weis­lich zuletzt mit­ge­teil­ten Kon­takt­da­ten (ins­be­son­de­re E-Mail-Adres­se) zu sen­den. Ände­run­gen der Kon­takt­da­ten von REABIZ blei­ben vor­be­hal­ten. Die jeweils aktu­el­len Kon­takt­da­ten von REABIZ kön­nen dem Impres­sum auf REACAPITAL (www.reacapital.de/impressum) ent­nom­men wer­den.

13.4 Jeg­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen REABIZ und INVESTOREN im Zusam­men­hang mit der Geschäfts­ver­bin­dung oder ein­zel­nen hier­aus resul­tie­ren­den Geschäfts­be­zie­hun­gen zu REABIZ fin­det grund­sätz­lich nur in Text­form unter Ver­wen­dung von elek­tro­ni­schen Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln und aus­schließ­lich in deut­scher Spra­che statt, soweit sich aus die­sen AGB nicht etwas ande­res ergibt. Die Ver­trags­spra­che ist Deutsch. Mit­tei­lun­gen, Erklä­run­gen, Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te im Zusam­men­hang mit REACAPITAL wer­den den INVESTOREN grund­sätz­lich nur in Text­form unter Ver­wen­dung von elek­tro­ni­schen Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln zuge­sandt. Auf Ver­lan­gen ver­sen­det REABIZ Mit­tei­lun­gen, Erklä­run­gen, Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te auch in Papier­form, soweit hier­zu eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung besteht.

13.5 Die Abtre­tung von For­de­run­gen aus oder im Zusam­men­hang mit die­sem Ver­trags­ver­hält­nis ist nur mit vor­he­ri­ger Zustim­mung durch REABIZ zuläs­sig.

13.6 Soll­te eine Bestim­mung die­ser AGB aus ande­ren als den in §§ 305-310 BGB genann­ten Grün­den ganz oder teil­wei­se unwirk­sam oder undurch­führ­bar sein oder wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen die­ser AGB hier­von unbe­rührt, soweit nicht unter Berück­sich­ti­gung der nach­fol­gen­den Rege­lung die Ver­trags­durch­füh­rung für eine Par­tei eine unzu­mut­ba­re Här­te dar­stellt. § 306 BGB bleibt unbe­rührt. Die Par­tei­en ver­pflich­ten sich, anstel­le der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mung, eine wirk­sa­me und durch­führ­ba­re Bestim­mung zu ver­ein­ba­ren, die dem mit der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mung ver­folg­ten wirt­schaft­li­chen Zweck mög­lichst nahe kommt. Ent­spre­chen­des gilt für die ergän­zen­de Ver­trags­aus­le­gung oder even­tu­ell bestehen­de Rege­lungs­lü­cken des Ver­tra­ges.

B. Ergän­zen­de Rege­lun­gen im Zusam­men­hang mit den ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN

14. Geltungsbereich der Regelungen des Abschnitts B der AGB

Für die Inan­spruch­nah­me der ERWEITERTE NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN durch den INVESTOR gel­ten ergän­zend zu den in Abschnitt A die­ser AGB gere­gel­ten All­ge­mei­nen Bedin­gun­gen für die Nut­zung von REACAPITAL die in die­sem Abschnitt B gere­gel­ten Rege­lun­gen.

15. Leis­tun­gen von REABIZ im Zusam­men­hang mit den ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN

15.1 Im Rah­men der ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN bie­tet REABIZ den INVESTOREN wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit nach Maß­ga­be die­ser AGB die Mög­lich­keit,
a. sich über Immo­bi­li­en­pro­jek­ten und Ange­bo­te von kapi­tal­su­chen­den PROJEKTENTWICKLERN zu infor­mie­ren, ins­be­son­de­re die vom jewei­li­gen PROJEKTENTWICKLER bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te abzu­ru­fen;
b. Geschäf­te über den Erwerb oder die Ver­äu­ße­rung von Ver­mö­gens­an­la­gen durch REABIZ ver­mit­teln zu las­sen;
c. den IR-BEREICH auf REACAPITAL zu nut­zen und auf dort hin­ter­leg­te Infor­ma­tio­nen, Bekannt­ma­chun­gen sowie Doku­men­te zu INVESTMENTS zuzu­grei­fen.

15.2 REABIZ wird beim Abschluss von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen auf REACAPITAL weder für eine Par­tei als rechts­ge­schäft­li­cher Ver­tre­ter tätig, noch steht REABIZ ein Ent­schei­dungs­spiel­raum hin­sicht­lich des Abschlus­ses von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen zu. Viel­mehr bie­tet REABIZ mit REACAPITAL die tech­ni­sche Infra­struk­tur an, um auf elek­tro­ni­schem Wege als Bote die auf den Abschluss von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen gerich­te­te Wil­lens­er­klä­run­gen von INVESTOREN an PROJEKTENTWICKLER wei­ter­zu­lei­ten. REABIZ ist weder an der Erfül­lung der auf über REACAPITAL abge­schlos­se­nen Geschäf­te in Ver­mö­gens­an­la­gen betei­ligt, noch wird REABIZ Ver­trags­par­tei der auf REACAPITAL abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge über Ver­mö­gens­an­la­gen. REABIZ hat kei­nen Ein­fluss auf den Inhalt und den Umfang von Anga­ben, Aus­künf­ten und sons­ti­gen Infor­ma­tio­nen, die ein PROJEKTENTWICKLER INVESTOREN auf Ein­zel­fall­ba­sis (z.B. nach Kon­takt­auf­nah­me durch einen INVESTOR) vor, wäh­rend oder nach dem Abschluss eines Geschäfts in Ver­mö­gens­an­la­gen, bereit­stellt.

15.3 REABIZ prüft nicht, ob eine Ver­mö­gens­an­la­ge gene­rell oder im Ein­zel­fall für die INVESTOREN geeig­net oder wirt­schaft­lich sinn­voll ist. Ins­be­son­de­re prüft REABIZ nicht, ob eine Ver­mö­gens­an­la­ge den jewei­li­gen Anla­ge­zie­len der INVESTOREN ent­spricht oder die Anla­ge­ri­si­ken ent­spre­chend den Anla­ge­zie­len finan­zi­ell trag­bar sind. Es besteht daher das Risi­ko, dass der Erwerb von Ver­mö­gens­an­la­gen, die auf REACAPITAL ange­bo­ten wer­den, für ein­zel­ne INVESTOREN gene­rell oder im Ein­zel­fall unge­eig­net ist; dies gilt ins­be­son­de­re im Fal­le einer Fremd­fi­nan­zie­rung von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen. Die Bewer­tung der auf REACAPITAL dar­ge­stell­ten Inves­ti­ti­ons­mög­lich­kei­ten sowie die Anla­ge­ent­schei­dung sind von den INVESTOREN eigen­ver­ant­wort­lich zu tref­fen.

15.4 REABIZ hat kei­nen Ein­fluss auf die kon­kre­ten Kon­di­tio­nen der auf REACAPITAL abge­wi­ckel­ten EMISSIONEN, ange­bo­te­nen Inves­ti­ti­ons­mög­lich­keit und Ver­mö­gens­an­la­gen; viel­mehr wer­den die Kon­di­tio­nen einer EMISSION und der emit­tier­ten Ver­mö­gens­an­la­ge vom jewei­li­gen PROJEKTENTWICKLER fest­ge­legt.

15.5 Der Erwerb von Ver­mö­gens­an­la­gen durch INVESTOREN erfolgt auf REACAPITAL aus­schließ­lich bera­tungs­frei. REABIZ bie­tet dem INVESTOR kei­ne Anla­ge­be­ra­tung und auch kei­ne sons­ti­ge Bera­tung im Zusam­men­hang mit Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen auf REACAPITAL an. Auch stel­len weder die Ein­rich­tung und Bereit­stel­lung eines Benut­zer­kon­tos auf REACAPITAL, noch die Ver­mitt­lung von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen auf REACAPITAL durch REABIZ ein Ange­bot oder die Annah­me eines Ange­bots auf Abschluss eines Aus­kunfts- oder Bera­tungs­ver­tra­ges durch REABIZ dar. Die auf der REACAPITAL prä­sen­tier­ten Inves­ti­ti­ons­mög­lich­kei­ten stel­len kei­ne Anla­ge- oder sons­ti­ge Hand­lungs­emp­feh­lung durch REABIZ dar.

16. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN

16.1 Die Inan­spruch­nah­me der ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN gel­tend ergän­zend zu den in den Zif­fern 3 und 4 genann­ten Vor­aus­set­zun­gen die nach­ste­hen­den Rege­lun­gen.

16.2 INVESTOREN müs­sen vor der ers­ten Anla­ge­ver­mitt­lung auf REACAPITAL ihr Inves­to­ren­pro­fil wahr­heits­ge­mäß ver­voll­stän­di­gen. INVESTOREN müs­sen ins­be­son­de­re die im Inves­to­ren­pro­fil abge­frag­ten inves­to­ren­spe­zi­fi­schen Anga­ben ergän­zen, die erfor­der­lich sind, um die Ange­mes­sen­heit der Finanz­an­la­ge beur­tei­len zu kön­nen. Hier­bei han­delt es sich mit­hin um Anga­ben der INVESTOREN im Hin­blick auf die zur ange­mes­se­nen Beur­tei­lung der Risi­ken im Zusam­men­hang mit der Art der Finanz­an­la­ge durch die INVESTOREN erfor­der­li­chen Kennt­nis­se und Erfah­run­gen, ins­be­son­de­re über (i) die Arten von Finanz­an­la­gen, mit denen die INVESTOREN ver­traut sind, (ii) Art, Umfang, Häu­fig­keit und Zeit­raum zurück­lie­gen­der Geschäf­te der INVESTOREN mit Finanz­an­la­gen, (iii) Aus­bil­dung sowie gegen­wär­ti­ge und rele­van­te frü­he­re beruf­li­che Tätig­kei­ten der INVESTOREN. Wei­ter­hin müs­sen INVESTOREN vor der ers­ten Anla­ge­ver­mitt­lung auf REACAPITAL grund­sätz­lich eine Selbst­aus­kunft im Sin­ne des Ver­mö­gens­an­la­gen­ge­set­zes hin­sicht­lich ihres durch­schnitt­li­chen monat­li­chen Net­to­ein­kom­mens oder frei ver­füg­ba­ren Ver­mö­gens in Form von Bank­gut­ha­ben und Finanz­in­stru­men­ten abge­ben, soweit es sich bei dem jewei­li­gen INVESTOR nicht um eine Kapi­tal­ge­sell­schaft han­delt oder der der Gesamt­be­trag der Ver­mö­gens­an­la­gen des­sel­ben PROJEKTENTWICKLERS, die von einem INVESTOR erwor­ben wer­den kön­nen, einen Betrag in Höhe von EUR 1.000 nicht über­steigt.

16.3 Im Fal­le wei­te­rer Anla­ge­ver­mitt­lun­gen auf REACAPITAL haben INVESTOREN die im Inves­to­ren­pro­fil und in der Selbst­aus­kunft gemach­ten Anga­ben im Fal­le von zwi­schen­zeit­lich ein­ge­tre­te­nen Ände­run­gen zu aktua­li­sie­ren oder – soweit zwi­schen­zeit­lich kei­ne Ände­run­gen ein­ge­tre­ten sind – die Rich­tig­keit und Aktua­li­tät der im Inves­to­ren­pro­fil und in der Selbst­aus­kunft zuletzt gemach­ten Anga­ben gegen­über REABIZ im Rah­men der Ver­mitt­lung wei­te­rer Geschäf­te in Ver­mö­gens­an­la­ge auf REACAPITAL zu bestä­ti­gen.

16.4 Die Ver­voll­stän­di­gung oder Aktua­li­sie­rung der Anga­ben im Inves­to­ren­pro­fil sowie die Abga­be einer Selbst­aus­kunft gegen­über REABIZ sind nur auf REACAPITAL unter Ver­wen­dung des jeweils dafür vor­ge­se­he­nen Web­for­mu­lars mög­lich.

16.5 In Ein­zel­fäl­len, ins­be­son­de­re bei sog. Pri­vat­plat­zie­run­gen, kann der Zugang zu bestimm­ten Ange­bo­ten, Pro­jekt­in­for­ma­tio­nen oder PROJEKTENTWICKLERN sowie der Abschluss von Geschäf­ten in bestimm­te Ver­mö­gens­an­la­gen auf­grund der Vor­ga­ben eines PROJEKTENTWICKLERS an wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen geknüpft sein oder Restrik­tio­nen unter­lie­gen. Ins­be­son­de­re kann in die­sen Fäl­len eine geson­der­te Frei­schal­tung oder Ein­la­dung des INVESTORS durch den jewei­li­ge PROJEKTENTWICKLER oder REABIZ für den Zugang zu Infor­ma­tio­nen und Doku­men­ten auf REACAPITAL oder für die Mög­lich­keit zum Abschluss von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen erfor­der­lich sein. Hier­über wer­den die INVESTOREN auf REACAPITAL infor­miert.

16.6 Der Abschluss von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen auf REACAPITAL ist aus­schließ­lich im eige­nen Namen und auf eige­ne Rech­nung zuläs­sig.

16.7 REABIZ ist berech­tigt, die Durch­füh­rung von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen (ins­be­son­de­re Anla­ge­ver­mitt­lung von Ver­mö­gens­an­la­gen) gegen­über einem INVESTOR zu ver­wei­gern, wenn
• der INVESTOR unvoll­stän­di­ge oder unrich­ti­ge Anga­ben im Inves­to­ren­pro­fil oder in der Selbst­aus­kunft macht;
• das betref­fen­de Geschäft in die Ver­mö­gens­an­la­ge für den INVESTOR unan­ge­mes­sen ist; oder
• der Gesamt­be­trag des geplan­ten Geschäfts in Ver­mö­gens­an­la­gen die gesetz­li­chen Ein­zel­an­la­ge­schwel­len über­schrei­tet.

17. Vergütung von REABIZ; Zuwendungen Dritter

17.1 Für die Inan­spruch­nah­me der ERWEITERTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN, ins­be­son­de­re für die Ver­mitt­lung von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen, erhebt REABIZ von INVESTOREN kei­ne Ver­gü­tung.

17.2 REABIZ erhält im Zusam­men­hang mit der Ver­mitt­lung von Ver­mö­gens­an­la­gen auf REACAPITAL sowie mit den sons­ti­gen Leis­tun­gen gegen­über den PROJEKTENTWICKLERN umsatz- und erfolgs­ab­hän­gi­ge Ver­gü­tun­gen. Sol­che Ver­gü­tun­gen wer­den von REABIZ in Form von Pro­vi­sio­nen von den PROJEKTENTWICKLERN erho­ben. Ein­zel­hei­ten zur Ver­gü­tung von REABIZ sowie zu den von Drit­ten erhal­te­nen Zuwen­dun­gen kön­nen den Emis­si­ons- und Risi­ko­hin­wei­sen sowie dem jewei­li­gen Ver­mö­gens­an­la­gen-Infor­ma­ti­ons­blatt ent­nom­men wer­den. Fer­ner erteilt REABIZ auf Nach­fra­ge nähe­re Aus­künf­te zu den von Drit­ten erho­be­nen Ver­gü­tun­gen und erhal­te­nen Zuwen­dun­gen.

17.3 Für den Fall, dass die Leis­tun­gen von REABIZ – ent­ge­gen der Auf­fas­sung von REABIZ – im Streit­fall als Geschäfts­be­sor­gung für INVESTOREN ein­ge­ord­net wer­den soll­ten, (i) erklä­ren sich INVESTOREN bereits jetzt damit ein­ver­stan­den, dass REABIZ – vor­be­halt­lich der gesetz­li­chen Zuläs­sig­keit – die von Drit­ten (z.B. PROJEKTENTWICKLER) gezahl­ten erfolgs- und umsatz­ab­hän­gi­gen Ver­gü­tun­gen behal­ten darf und (ii) ver­ein­ba­ren INVESTOREN mit REABIZ hier­mit abwei­chend von der gesetz­li­chen Rege­lung (§§ 675, 667 BGB, § 384 HGB), dass ein Anspruch gegen REABIZ auf Her­aus­ga­be der in die­ser Zif­fer genann­ten Ver­gü­tun­gen nicht ent­steht. Zur Klar­stel­lung gilt, dass die­se Rege­lung nicht zur Begrün­dung einer Zah­lungs­pflicht von INVESTOREN dient, son­dern ledig­lich ein Behal­tens­recht der von PROJEKTENTWICKLERN gegen­über REABIZ geschul­de­ten Ver­gü­tun­gen begrün­det.

18. Abschluss von Geschäften in Vermögensanlagen; Inhalt und Umfang von Vermögensanlagen

18.1 Inhalt und Umfang der Ver­mö­gens­an­la­gen bestim­men sich nach den für die Ver­mö­gens­an­la­ge jeweils gel­ten­den Ver­trags­be­din­gun­gen, die auf REACAPITAL im Rah­men des jewei­li­gen Ange­bots bereit­ge­stellt wer­den. Soweit nicht abwei­chend in den für die Ver­mö­gens­an­la­ge gel­ten­den Ver­trags­be­din­gun­gen gere­gelt, gel­ten für den Abschluss von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen die nach­fol­gen­den Bestim­mun­gen.

18.2 Die Ver­mitt­lung und der Abschluss von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen erfol­gen auf REACAPITAL aus­schließ­lich im elek­tro­ni­schen Geschäfts­ver­kehr unter Ver­wen­dung von Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln. INVESTOREN kön­nen ihre Ver­trags­er­klä­run­gen auf REACAPITAL unter Ver­wen­dung eines web­ba­sier­ten For­mu­lars abge­ben. Hier­zu ist zunächst erfor­der­lich, dass sich INVESTOREN mit ihren Zugangs­da­ten auf REACAPITAL ein­log­gen. Zum Zwe­cke der Abga­be einer Ver­trags­er­klä­rung auf Abschluss eines Geschäfts in Ver­mö­gens­an­la­gen auf REACAPITAL müs­sen INVESTOREN das hier­für auf REACAPITAL bereit­ge­stell­te Web­for­mu­lar voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß durch Ein­ga­be der abge­frag­ten Anga­ben aus­fül­len. Durch Ankli­cken der Schalt­flä­che „Jetzt zah­lungs­pflich­tig inves­tie­ren“ wird das Web­for­mu­lar an REABIZ abge­sen­det. Das Absen­den ist erst mög­lich, nach­dem ein INVESTOR
• bestä­tigt hat, dass er das Geschäft in die jewei­li­ge Ver­mö­gens­an­la­ge unter Ver­wen­dung von Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln täti­gen möch­te;
• sich mit der Gel­tung der für die jewei­li­ge Ver­mö­gens­an­la­ge gel­ten­den Ver­trags­be­din­gun­gen ein­ver­stan­den erklärt hat und
• die Kennt­nis­nah­me des im jewei­li­gen Ver­mö­gens­an­la­gen-Infor­ma­ti­ons­blatt ent­hal­te­nen Warn­hin­wei­ses durch Text­ein­ga­be der bei
Abschluss des Geschäfts auf REACAPITAL erho­be­nen Anga­ben bestä­tigt hat.

18.3 Der Zugang der Ver­trags­er­klä­rung eines INVESTORS wird die­sem gegen­über per E-Mail bestä­tigt; hier­in liegt zugleich die Annah­me der Ver­trags­er­klä­rung durch den jewei­li­gen PROJEKTENTWICKLER („ANNAHMEERKLÄRUNG“). Mit Zugang der ANNAHMEERKLÄRUNG beim INVESTOR kommt zwi­schen die­sem und dem jewei­li­gen PROJEKTENTWICKLER ein Ver­trag über die Ver­mö­gens­an­la­ge (z.B. Nach­rang­dar­le­hens­ver­trag) nach Maß­ga­be der jeweils gel­ten­den Ver­trags­be­din­gun­gen zustan­de.

18.4 Die Wirk­sam­keit des geschlos­se­nen Ver­trags ist in der Regel dadurch auf­lö­send bedingt, dass der auf REABIZ für eine EMISSION fest­ge­leg­te Min­dest­ka­pi­tal­be­darf nicht erreicht wird. INVESTOREN wer­den bei Ein­tritt einer auf­lö­sen­den Bedin­gung unver­züg­lich per E-Mail unter­rich­tet; die von INVESTOREN auf die jewei­li­ge Ver­mö­gens­an­la­ge bereits geleis­te­ten Geld­be­trä­ge wer­den ohne Abzü­ge an die INVESTOREN zurück­über­wie­sen.

18.5 INVESTOREN sind wäh­rend der Lauf­zeit des jewei­li­gen INVESTMENTS ver­pflich­tet, den betref­fen­den PROJEKTENTWICKLERN Ände­run­gen in ihrer Bank­ver­bin­dung, rechts­ge­schäft­li­che Ver­fü­gun­gen (ins­be­son­de­re Abtre­tun­gen) über die Ver­mö­gens­an­la­ge oder ein­zel­ner Ansprü­che hier­aus sowie etwai­ge Erb­fäl­le und Ver­fü­gun­gen von Todes wegen unver­züg­lich in Text­form mit­zu­tei­len. Die INVESTOREN haben Ände­run­gen in den Bank­da­ten zudem gegen­über dem in den Ver­trags­be­din­gun­gen der jewei­li­gen Ver­mö­gens­an­la­ge genann­ten Zah­lungs­dienst­leis­ter in Text­form zu bestä­ti­gen. Etwai­ge Mit­tei­lungs­pflich­ten der INVESTOREN auf Basis der für die jewei­li­ge Ver­mö­gens­an­la­ge gel­ten­den Ver­trags­be­din­gun­gen blei­ben unbe­rührt.

19. Zahlungen auf die Vermögensanlagen

19.1 Für Zah­lungs­pflich­ten der INVESTOREN sowie die Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten im Zusam­men­hang mit den auf REACAPITAL abge­schlos­se­nen Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen sind vor­ran­gig die für die jewei­li­ge Ver­mö­gens­an­la­ge gel­ten­den Ver­trags­be­din­gun­gen maß­geb­lich. Unbe­scha­det des­sen haben sämt­li­che Zah­lun­gen der INVESTOREN vor­be­halt­los und ohne wei­te­re Bedin­gun­gen zu erfol­gen. Zah­lun­gen der INVESTOREN sind per Last­schrift oder Über­wei­sung von einem Zah­lungs­kon­to vor­zu­neh­men, dass auf den Namen des jewei­li­gen INVESTORS lau­tet und bei einem inlän­di­schen Kre­dit­in­sti­tut, Zah­lungs­in­sti­tut, E-Geld-Insti­tut oder in einem gleich­wer­ti­gen Dritt­staat ansäs­si­gen Kre­dit­in­sti­tut geführt wird.

19.2 Zah­lun­gen sind nach Maß­ga­be der mit der jewei­li­gen ANNAHMEERKLÄRUNG per E-Mail ver­sand­ten Zah­lungs­auf­for­de­rung nicht unmit­tel­bar an den jewei­li­gen PROJEKTENTWICKLER oder an REABIZ, son­dern mit schuld­be­frei­en­der Wir­kung auf das dem INVESTOR mit­ge­teil­te Treu­hand­kon­to zu leis­ten.

19.3 Zah­lun­gen wer­den aus­schließ­lich durch zuge­las­se­ne Zah­lungs­dienst­leis­ter abge­wi­ckelt. REABIZ lei­tet weder selbst Zah­lun­gen von INVESTOREN wei­ter, noch nimmt REABIZ Gel­der von INVESTOREN ent­ge­gen. Die Wei­ter­lei­tung der ein­ge­sam­mel­ten Emis­si­ons­er­lö­se erfolgt grund­sätz­lich erst nach Erfül­lung der pro­jekt­spe­zi­fi­schen Aus­zah­lungs­vor­aus­set­zun­gen, soweit nicht aus­drück­lich abwei­chend in den Ver­trags­be­din­gun­gen der Ver­mö­gens­an­la­ge gere­gelt. Das Vor­lie­gen der Aus­zah­lungs­vor­aus­set­zun­gen wird durch einen von REACAPITAL benann­ten Treu­hän­der unter for­ma­len Kri­te­ri­en geprüft. Vor­be­halt­lich abwei­chen­der Rege­lun­gen im Ein­zel­fall wer­den bei der Wei­ter­lei­tung der Emis­si­ons­er­lö­se durch den Zah­lungs­dienst­leis­ter an den jewei­li­gen PROJEKTENTWICKLER die Ver­gü­tung von REACAPITAL (sie­he Zif­fer 17) sowie des Zah­lungs­dienst­leis­ters ein­be­hal­ten.

20. IR-BEREICH

Im IR-BEREICH haben INVESTOREN die Mög­lich­keit, von den PROJEKTENTWICKLERN bereit­ge­stell­te Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te sowie etwai­ge Mit­tei­lun­gen, Erklä­run­gen und Bekannt­ma­chun­gen abzu­ru­fen. Im IR-BEREICH kön­nen von INVESTOREN ins­be­son­de­re die für die ein­zel­nen INVESTMENTSEINES INVESTORS gel­ten­den Ver­trags­be­din­gun­gen einer Ver­mö­gens­an­la­ge. das jewei­li­ge Ver­mö­gens­an­la­gen-Infor­ma­ti­ons­blatt sowie die jewei­li­gen Emis­si­ons- und Risi­ko­hin­wei­se wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit der jewei­li­gen Ver­mö­gens­an­la­ge abge­ru­fen wer­den.

21. Vertraulichkeit; Weitergabe von Informationen und Dokumenten

21.1 Alle auf REACAPITAL abruf­ba­ren oder in sons­ti­ger Wei­se von einem PROJEKTENTWICKLER zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen („ANLAGEINFORMATIONEN“) dür­fen von INVESTOREN aus­schließ­lich zum Zwe­cke einer Anla­ge­ent­schei­dung genutzt wer­den. ANLAGEINFORMATIONEN sind von INVESTOREN streng ver­trau­lich zu behan­deln und dür­fen ohne die vor­he­ri­ge Zustim­mung des jewei­li­gen PROJEKTENTWICKLERS nicht an Drit­te, die kei­ne INVESTOREN sind, wei­ter­ge­ben oder die­sen zugäng­lich gemacht, noch in sons­ti­ger Wei­se ver­öf­fent­licht oder ver­brei­tet wer­den. Die­se Ver­pflich­tung gilt nicht nur im Hin­blick auf sol­che ANLAGEINFORMATIONEN, wel­che den INVESTOREN vor dem Abschluss von Geschäf­ten in Ver­mö­gens­an­la­gen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, son­dern auch für sol­che, wel­che die INVESTOREN wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit oder bis zur voll­stän­di­gen Til­gung der jewei­li­gen Ver­mö­gens­an­la­ge erhal­ten. Schuld­haf­te Ver­stö­ße gegen die vor­ge­nann­te Ver­pflich­tung kön­nen zu Unter­las­sungs- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen gegen die ver­sto­ßen­den INVESTOREN füh­ren.

21.2 Die Rege­lun­gen der Zif­fer 21.1 gel­ten nicht, soweit die ANLAGEINFORMATIONEN
• im Zeit­punkt der Infor­ma­ti­ons­über­ga­be bereits offen­kun­dig, öffent­lich bekannt oder zugäng­lich sind, ins­be­son­de­re wenn es sich um ANLAGEINFORMATIONEN han­delt, die auch ohne vor­he­ri­ge Regis­trie­rung auf REACAPITAL dort zugäng­lich sind;
• dem jewei­li­gen INVESTOR von Sei­ten Drit­ter ohne Ver­let­zung einer Ver­trau­lich­keits­ver­pflich­tung zur Ver­fü­gung gestellt wor­den sind;
• von REABIZ oder dem jewei­li­gen PROJEKTENTWICKLER zur Wei­ter­ga­be, Offen­le­gung bzw. Ver­öf­fent­li­chung frei­ge­ge­ben wor­den sind;
• eine Wei­ter­ga­be, Offen­le­gung bzw. Ver­öf­fent­li­chung auf­grund zwin­gen­der gesetz­li­cher Vor­schrif­ten erfor­der­lich ist.

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